US-Senatoren fordern „Todesstrafe“ für Piraterie-Websites

Durch den "Protect IP Act" könnten die IP-Adressen in den USA aus dem Index von Suchmaschinen und Werbefirmen gelöscht werden. Damit wären die Sites nicht mehr auffindbar. Der Gesetzesvorschlag findet parteiübergreifend Zustimmung.

Senatoren der Demokraten und Republikaner haben einen Gesetzentwurf eingereicht, der eine Art „Todesstrafe“ für Piraterie-Websites vorsieht. Demnach könnte das US-Justizministerium mittels eines Gerichtsbeschlusses die Löschung der IP-Adresse einer verdächtigen Site aus dem Index von Suchmaschinen, Online-Werbefirmen und sogar mancher Domain-Name-Systeme veranlassen.

Das Gesetz heißt „Preventing Online Threats to Economic Creativity and Theft of Intellectual Property Act“ oder kurz „Protect IP Act“. In der finalen Version richtet sich die Löschanordnung an „Werkzeuge zum Auffinden von Informationen“. Das sind nach juristischer Definition „Verzeichnisse, Indizes, Übersichten, Pointer und Hypertext-Links“. Suchmaschinen wie Google und Yahoo sowie Informationsportale sind mit Sicherheit davon erfasst, je nach Interpretation sind aber auch andere Websites in die Definition eingeschlossen. In jedem Fall würde die IP einer betroffenen Site in den USA praktisch aus dem Web verschwinden.

Senator Patrick Leahy, Vorsitzender des Justizausschusses und einer der Hauptbefürworter des Protect IP Acts, erklärte, dass dieser Gesetzesvorschlag den Strafverfolgern die Möglichkeit gebe, „gegen Schurken-Sites vorzugehen, die nur dem Verkauf von gestohlenen und gegen das Urheberrecht verstoßenden Waren dienen“. Im Textentwurf des Gesetzes ist allerdings nicht von einem „Verkauf“ die Rede. Eine „Schurken-Site“ muss nicht unbedingt Geld für das angebotene Material verlangen. Auf Grundlage dieser Definition wäre es auch möglich, beispielsweise Wikileaks in Amerika zu sperren, weil ihr Zweck in erster Linie darin besteht, urheberrechtlich geschützte interne Bankdokumente zu verbreiten.

Der Protect IP Act scheint sich bei der Blockade einer IP-Adresse nicht an Breitbandanbieter zu wenden, da diese offenbar nicht als „Werkzeug zum Auffinden von Informationen“ gelten. Daher wundert es nicht, dass die National Cable and Telecommunications Association den Vorschlag in einer Stellungnahme gutheißt. Der Protect IP Act unternehme etwas gegen „das wachsende Problem der Online-Piraterie und der illegalen Verbreitung von Inhalten, das die amerikanischen Inhaltsanbieter und die amerikanischen Verbraucher schädigt“.

Auch die Motion Picture Association of America, der Interessverband der Filmindustrie, spart nicht mit Lob: „Wir möchten dem Vorsitzenden Leahy und den anderen Unterstützern dafür danken, dass sie die wahren Kosten des Online-Diebstahls von Inhalten erkannt haben und nach neuen Mitteln suchen, amerikanische Gesetze auf dem Online-Markt durchzusetzen.“ Die amerikanische Handelskammer schloss sich dem an, und begrüßte den Entwurf als „erweitertes Gesetzesinstrument gegen ‚Schurken-Sites‘, die amerikanische Arbeitsplätze bedrohen sowie die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher gefährden.“

Kritik kommt hingegen unter anderem von der Bürgerrechtsorganisation Public Knowledge, die den Gesetzesvorschlag „vom Kern her für problematisch“ hält. Deutlicher äußert sich die Computer and Communications Industry Association, die einige Internet-Firmen vertritt. Sie nannte den Protect IP Act ein „Internetzensurgesetz unter neuem Namen“.

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