Mozilla verweigert Sperre des Firefox-Add-ons MafiaaFire

Damit stellt es sich gegen eine Forderung der US-Heimatschutzbehörde. Das Plug-in leitet Nutzer zu neuen Adressen von Piraterie-Websites um, deren ursprüngliche Domains beschlagnahmt wurden. Laut ACLU fehlt der Behörde eine richterliche Anordnung.

Mozilla weigert sich, einer Forderung des US-Heimatschutzministeriums (Department of Homeland Security, DHS) nachzukommen und ein MafiaaFire genanntes Plug-in für seinen Browser Firefox zu sperren. Die Erweiterung leitet Internetnutzer, die von der Behörde übernommene Piraterie-Websites aufrufen wollen, automatisch zu deren neuen Adressen um.

Wie Mozillas Chefanwalt Harvey Anderson Ende vergangener Woche ZDNet mitteilte, erhielt Mozilla eine telefonische Anfrage des DHS. Er habe am 19. April per E-Mail geantwortet und mehrere Fragen gestellt, darunter: „Ist Mozilla rechtlich verpflichtet, das Add-on zu deaktivieren?“ Bisher sei noch keine Antwort des DHS eingegangen, und Mozilla habe das Plug-in nicht entfernt. Ein Sprecher des DHS wollte den Vorgang auf Nachfrage von ZDNet nicht kommentieren.

Der Grund, warum das DHS gegen das MafiaaFire-Plug-in vorgehen will, ist offensichtlich: Es umgeht die Taktik der Regierung, Piraterie-Websites durch die Beschlagnahme ihrer Domains zu bekämpfen. Beispiele dafür sind FirstRow.net, Atdhe.net und Torrent-Finder.com, deren Adressen beschlagnahmt wurden, weil sie angeblich die Urheberrechte von US-Firmen verletzen.

Die Domain-Inhaber reagieren darauf meist mit dem Umzug zu einer neuen Adresse, bevorzugt einer Top-Level-Domain, auf die das DHS und das US-Rechtssystem keinen direkten Zugriff haben. So ist die Sport-Video-Streaming-Website Atdhe.net nach der Beschlagnahme ihrer Domain heute unter Atdhenet.tv und auch Atdhe.me erreichbar.

Das Vorgehen einer Behörde gegen ein Privatunternehmen, um die Löschung einer Datei oder eines Dokuments durchzusetzen, verstößt möglicherweise gegen die US-Verfassung und das Recht auf Redefreiheit. 1963 hatte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in einem als Bantam Books gegen Sullivan bekannt gewordenen Fall entschieden, dass eine außergerichtliche Beanstandung von Büchern oder Zeitschriften durch eine Behörde eine „unzulässige Zensur“ darstellt.

„Ob das Add-on unrechtmäßig ist, muss ein Gericht feststellen und nicht das DHS“, sagte Aden Fine, Anwalt des Speech, Privacy and Technology Project der American Civil Liberties Union (ACLU). „Niemand im DHS sollte versuchen, Meinungsäußerungen aus dem Internet entfernen zu lassen, bevor ein Gericht darüber entschieden hat.“

Themenseiten: Browser, Internet, Mozilla, Urheberrecht, Zensur

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