35-Jähriger wegen SIM-Unlock zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt

Grund für das hohe Strafmaß ist, dass der Angeklagte die Entsperrung gewerbsmäßig betrieben hat. Er soll Hunderte Mobiltelefone gegen Geld von der Providerbindung befreit haben. Die Verteidigung will gegen das Urteil des Amtsgerichts Göttingen Berufung einlegen.

Das Amtsgericht Göttingen hat einen 35-jährigen Mann wegen des gewerbsmäßigen Entfernens des SIM-Lock von Mobiltelefonen zu einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Sperre des Mobilfunkproviders zu umgehen, sei kein Kavaliersdelikt.

Der zuständige Richter argumentierte in der Urteilsbegründung, dass das Entsperren eine „Fälschung beweiserheblicher Daten“ und eine strafbare Datenveränderung sei. Damit folgte er laut DPA weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer neun Monate Bewährungsstrafe gefordert hatte.

Es sei zulässig, dass Mobilfunkanbieter bei Vertragsabschluss eine Netzsperre einrichten und damit verhindern, dass das Handy zu möglicherweise günstigeren Konditionen genutzt wird, so das Amtsgericht. Gleichzeitig ließ der Richter allerdings durchblicken, dass er das Geschäftsmodell der Mobilfunkanbieter – hochpreisige Handys günstig zu verkaufen, um Kunden mit teuren Zweijahresverträgen zu binden – persönlich nicht gut finde. Dennoch müsse man die Zugangssperren akzeptieren.

Der Verteidiger des 35-Jährigen kündigte kurz nach dem Schiedsspruch an, die Entscheidung von der nächsten Instanz prüfen zu lassen. Er hatte zuvor auf Freispruch seines Mandanten plädiert. Seiner Ansicht nach handelt es sich im aktuellen Fall nicht um eine Straftat, sondern lediglich um eine zivilrechtliche Vertragsverletzung durch die Beseitigung eines „Nutzungshindernises“.

Ausschlaggebend für die Höhe der Strafe war, dass der Angeklagte das Entsperren von Handys gewerbsmäßig betrieben hat. Zwischen 2005 und 2010 soll er für Kunden hunderte Geräte von der Providersperre befreit haben. Konkret ging es bei der Gerichtsverhandlung aber nur um zehn Fälle – damit sollte der Prozess vereinfacht werden.

Beobachter halten das Urteil für richtungsweisend. Nach Angaben des zuständigen Richters ist es bundesweit das erste Strafurteil in dieser Sache. Der Diplom-Jurist Jens Ferner weist in seinem Blog jedoch darauf hin, dass es auch andere Entscheidungen dieser Art gibt, etwa vom Amtsgericht Nürtingen.

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