US-Behörden nutzen beschlagnahmte Piraterie-Sites selbst

Die Domains werden laut der zuständigen amerikanischen Zollbehörde nicht verkauft. 65 konfiszierte Domains dienen derzeit Regierungszwecken. Die Betroffenen haben eine Einspruchsfrist gegen die Maßnahme.

Raubkopiewarnung auf ehemaliger Hackersite (Screenshot: ZDNet)
Raubkopiewarnung auf ehemaliger Hackersite (Screenshot: ZDNet)

Die amerikanische Zollbehörde US Immigration and Customs Enforcement Agency (ICE) will Internet-Domains, die wegen der Verbreitung von Raubkopien beschlagnahmt wurden, für die Verbreitung der eigenen Botschaften nutzen. Sie sollen also nicht verkauft werden, wie zum Beispiel beschlagnahmte Fahrzeuge. Eine der zu Botschaften der Zollfahnder sei, dass diese Raubkopierer-Sites „auf unfaire Weise amerikanische Leistungen in Verruf bringen, amerikanische Arbeitsplätze bedrohen sowie die Sicherheit von Verbrauchern, Familien und Gemeinschaften gefährden.“

Die Regierung Obama und der US-Kongress führen einen entschlossenen Kampf gegen Online-Piraterie. Die amerikanischen Gesetzeshüter haben allein im vergangenen Jahr mehr als 100 Sites stillgelegt und konfisziert. 65 dieser Domains leiten Besucher jetzt zu einer öffentlichen Erklärung um.

Besucht man zum Beispiel Dvdcollects.com, eine Domain, die im November 2009 konfisziert wurde, wird man zu einer Ankündigung im Youtube-Kanal der ICE umgeleitet. Laut ICE sehen viele Besucher die Nachrichten auf den beschlagnahmten Seiten. „Die Beschlagnahme-Banner, welche die Besucher darauf hinweisen, dass es eine bundesgerichtliche Anordnung für diese Domain gibt, wurden 45 Millionen Mal aufgerufen“, schreibt ICE in einer Presseerklärung.

Die Zollbehörde wurde mit der Aufgabe betraut, Websites vom Netz zu nehmen, die illegal urheberrechtlich geschütztes Material vertreiben. Laut der Agentur könne man die beschlagnahmten Domains aber erst für eigene Zwecke nutzen, nachdem man den Betroffenen eine Einspruchsfrist gegen die Beschlagnahme eingeräumt habe. Eine solche Petition könne man bei allen Bundesgerichten einreichen.

Themenseiten: Gerichtsurteil, Internet, Politik, Urheberrecht

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