Microsoft reicht EU-Kartellbeschwerde gegen Google ein

Damit schließt sich das Unternehmen einem laufenden Verfahren der EU-Kommission an. Google soll Konkurrenten gezielt von Inhalten und Daten ausschließen. Ein Beispiel ist die Sperrung von Metadaten der Videosite Youtube.

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Microsoft hat eine offizielle Kartellbeschwerde bei der Europäischen Kommission gegen Google eingereicht. Der Suchmaschinenriese zeige wettbewerbsfeindliches Verhalten auf dem Such- und Anzeigenmarkt sowie bei Smartphone-Software, schreibt Microsofts Rechtsvertreter Brad Smith in einem Blogbeitrag.

Mit der Beschwerde schließt sich Microsoft einem Kartellverfahren der EU-Kommission an, das diese bereits im November 2010 eröffnete. Zuvor hatten mehrere Suchmaschinenanbieter, unter anderem Ciao und Foundem, Google vorgeworfen, es missbrauche seine Vormachtstellung.

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„Wir sind wegen Googles immer häufiger auftretender Verhaltensmuster besorgt – wie die Blockade von Inhalten und Daten, die nur dazu dient, das Aufkommen einer wettbewerbsfähigen Alternative zu verhindern“, sagte Smith zu ZDNet. Er verweist darauf, dass Googles Anteil am Suchmaschinen- und Suchmaschinenwerbungsmarkt in Europa noch höher sei als in den USA. Er liege nach Zahlen der EU-Kommission bei 95 Prozent. In den USA kämen immerhin ein Viertel der Suchergebnisse von Microsofts Suchmaschine Bing, zusammen mit Partner Yahoo.

In seinem Blog listet Smith sechs Punkte auf, an denen Google seiner Ansicht nach die Mitbewerber behindert. Windows-Phone-7-Telefone bekämen zum Beispiel keinen Zugriff auf die Metadaten der Youtube-Video-Site, so dass ihre Videosuche hinter der Suche von Smartphones mit Googles Android-Betriebssystem zurückbleibe. Ebenso ergehe es Apples iPhone.

Website-Betreiber müssten Google vertraglich zusichern, dass auf ihrer Site neben Googles Suchfenster keine anderen Suchmaschinen angeboten würden. Werbetreibende, die Googles Plattform benutzten, hätten keinen Zugriff auf die dort von ihnen eingegebenen Daten. Schließlich behalte sich der Suchmaschinenanbieter den Zugriff auf „verwaiste“ Bücher vor, für die es derzeit keinen Urheberrechtsinhaber gebe. Andere Suchmaschinen könnten auf diese Inhalte nicht zugreifen.

„Wir sind über Microsofts Schritt nicht überrascht. Schließlich gehörte eine Microsoft-Tochter [Ciao.com] zu den ursprünglichen Beschwerdeführern“, erklärte ein Google-Sprecher in einer Stellungnahme. „Von unserer Seite aus werden wir den Fall mit der Europäischen Kommission weiter diskutieren. Wir werden auch jedem anderen gerne erklären, wie unser Geschäft funktioniert.“

Das Kartellverfahren der EU-Kommission ist nicht das einzige, das derzeit gegen Google läuft. Der amerikanische Bundessstaat Texas untersucht ebenfalls Googles Marktverhalten. Ohio und Wisconsin erwägen einen ähnlichen Schritt. Außerdem überprüft das amerikanische Justizministerium gerade die geplante Übernahme von ITA Software, eines Anbieters von Flugticket-Software.

Themenseiten: Android, Bing, Business, Gerichtsurteil, Google, Marktforschung, Microsoft, Mobile, Suchmaschine, Windows Phone, iPhone

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