Britische ISPs wollen Filesharing-Gesetz kippen

Die British Telecom und TalkTalk fordern eine richterliche Untersuchung. Ihrer Ansicht nach ist das Gesetz zu schnell verabschiedet worden. Es gibt auch Unstimmigkeiten, ob IP-Adressen tatsächlich mit Personen gleichgesetzt werden können.

Zwei britische Internet-Service-Provider (ISPs) setzen sich per Rechtsmittel gegen den umstrittenen Digital Economy Act zur Wehr. Die British Telecom und TalkTalk fordern eine richterliche Untersuchung, wie die BBC berichtet. Sie argumentieren, das Gesetz sei vergangenes Jahr ohne hinreichende Debatte durchgepeitscht worden.

Der Digital Economy Act regelt unter anderem, wie mit Nutzern umgegangen werden soll, die das Urheberrecht verletzen – etwa durch illegale Downloads oder Filesharing. Ursprünglich sah es unter anderem vor, dass bei mehrmaligen Verstößen Internetzugangssperren verhängt werden können. Diese Regelung wurde aber wieder gekippt.

Gegenwärtig dürfen Film- und Musikfirmen auf Basis des Gesetzes illegale Aktivitäten in P2P-Netzwerken überwachen und IP-Adressen von Nutzern sammeln. Mittels richterlicher Anordnung können sie ISPs danach zur Herausgabe von Namen und Adressen derjenigen zwingen, die mutmaßlich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Der BBC zufolge gab es aber mehrere Fälle, in denen Anwender zu Unrecht beschuldigt worden waren.

Zudem gibt es Unstimmigkeiten, ob eine IP-Adresse tatsächlich mit einer Person gleichzusetzen ist. Der britische Patentrichter und Kronanwalt Colin Ian Birss, der in einem Sammelverfahren gegen 27 mutmaßliche Urheberrechtsverletzer zugunsten der Beklagten entschieden hat, bezweifelt das.

„Erteilt jemand, der einem anderen die Nutzung seiner Internetverbindung gestattet, demjenigen automatisch die Erlaubnis, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen?“, schreibt Richter Birss in seiner Urteilsbegründung. „Mir ist kein Fall bekannt, der diese Frage beantwortet.“ Es sei zudem offen, wie eine „unsichere“ Internetverbindung zu definieren sei.

Es gebe keine Diskussion darüber, dass Filesharing-Software zu Urheberrechtsverletzungen genutzt werden könne, aber das gelte auch für andere Situationen. Schließlich sei etwa das Faktum, dass jemand einen Kopierer besitze, auch kein Beweis dafür, dass er das Urheberrecht verletzt haben müsse.

Das britische Unterhaus hatte sich Anfang April 2010 mit einer deutlichen Mehrheit für den Digital Economy Act ausgesprochen. Das Gesetz wurde in der dritten Lesung mit 189 zu 47 Stimmen angenommen. Mitte November reagierte die Regierung auf eine Petition, die von 35.369 Bürgern unterzeichnet worden war, und erklärte, sie werde Verdächtigen doch nicht den Internetzugang sperren.

In den USA wurde ein Gesetz, das dem Justizministerium weitreichende Rechte im Kampf gegen illegale Kopier-Websites eingeräumt hätte, vorläufig aufgeschoben. Grund waren Zeitprobleme im Gesetzgebungsverfahren.

In Frankreich war ein Gesetzentwurf, der für Nutzer illegaler Tauschbörsen eine Sperre des Internetanschlusses vorsah, Anfang April 2009 überraschend gescheitert.

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