Oracles Java-Klage: Richter lehnt Antrag auf Einstellung des Verfahrens ab

Für Googles Rechtsanwälte ist der Fall geklärt. Oracle will aber neue Beweise für Urheberrechtsverletzungen in Hunderten Fällen vorlegen. Der Richter entschied sich für eine Fortsetzung der Beweisaufnahme.

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Ein Richter hat Googles Antrag auf vorzeitige Einstellung des von Oracle im August 2010 beantragten Patentprozesses abgelehnt. Die Entscheidung sei noch nicht spruchreif, vorher müssten weitere Akten von Oracle geprüft werden. In dem Verfahren geht es um die Verletzung von Java-Patenten durch Googles Android-Betriebssystem.

Google hat den Antrag auf Einstellung am 16. Februar gestellt: „Der Fall ist reif für eine Entscheidung und kann ohne weitere Beweisaufnahme auf rein rechtlicher Basis entschieden werden. Das vereinfacht den Fall und spart Ressourcen.“ Oracle stellte daraufhin einen Gegenantrag, dem der Bezirksrichter stattgab.

Das Verfahren könne nicht eingestellt werden, bevor Oracles Ansprüche nicht genauer untersucht worden seien. „Der Fall ist nicht spruchreif, weil eine weitere Beweisaufnahme neue Anzeichen für Kopien zum Vorschein bringen könnte“, heißt es in der Begründung. „Oracles Einlassungen zu den Urheberrechtsverletzungen, die das Ziel des von Google vorgelegten Antrags sind, sind nur eine Momentaufnahme des Falls, wie er sich zu dem Zeitpunkt des damaligen Oracle-Antrags darstellte.“

Eine vorzeitige Einstellung ist nach Ansicht des Richters für den Oracle-Google-Fall unangemessen. „Nachdem das Gericht die vorgelegten Beweise beider Parteien zur Kenntnis genommen hat, ist es zu der Auffassung gelangt, dass es keine guten Gründe gibt, jetzt einen Disput um eine vorzeitige Einstellung zu beginnen. Googles Antrag wird zurückgewiesen. Ein neuer Antrag ist erst möglich, wenn durch eine erneute Beweisaufnahme die Aktenlage vervollständigt wird.“

Oracle stellte in seinem Gegenantrag die Zahl der mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen durch Google in Frage. Google hatte zuvor festgestellt, dass Oracle nur bei zwölf Dateien eine „Eins-zu-eins-Kopie“ behaupte.

„Die Größenordnung von Googles Kopieraktion ist umstritten. Alle 51 von Oracle gefundenen Schnittstellen-Packages (APIs) – das sind fast ein Drittel der Java-Packages von Oracle – enthalten zahlreiche Klassen-Dateien, die alle unter das Urheberrecht fallen“, heißt es in der Akte. „Anders als Googles Argument ‚Wir haben doch nicht viel genommen‘ vermuten lässt, hat das Unternehmen tatsächlich seinen Android-Code auf den Spezifikationen von Hunderten urheberrechtlich geschützten Java-Dateien im Besitz von Oracle aufgebaut.“

Oracle will nach eigener Auskunft weitere Beweise für Kopien bei der kommenden Beweisaufnahme vorlegen. Außerdem wiesen die Rechtsvertreter des Unternehmens darauf hin, dass „einige von Googles Android-Entwicklern vorher für Sun gearbeiteten haben oder Zugriff auf firmeninternes Oracle-Material hatten“.

Themenseiten: Android, Business, Gerichtsurteil, Google, Google, Java, Mobile, Oracle, Urheberrecht

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1 Kommentar zu Oracles Java-Klage: Richter lehnt Antrag auf Einstellung des Verfahrens ab

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  • Am 24. Februar 2011 um 13:02 von t_e_e_k

    für sun gearbeitet haben
    also jetzt mal ehrlich, das heißt die müssen alles vergessen bevor sie in eine neue firma wechseln?!
    bitte zieh mal jemand den stecker bei larry…

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