US-Gefängnis fordert Facebook-Log-in-Daten seiner Mitarbeiter

Wer sich neu bewirbt oder rezertifizieren lässt, muss Nutzername und Passwort herausgeben. Die Regelung verletzt sowohl den Stored Communications Act als auch die AGB von Facebook. Die American Civil Liberties Union will den Fall vor Gericht bringen.

Die American Civil Liberties Union (ACLU) hat den Fall von Robert Collins aus Maryland übernommen, der von seinem Arbeitgeber – einem US-Gefängnis – zur Herausgabe seiner Facebook-Log-in-Daten gezwungen worden war. Laut ACLU (PDF) müssen sich sowohl Neubewerber als auch Angestellte, die nach einer Beurlaubung in den Job zurückkehren möchten, einem Hintergrundcheck unterziehen. Die Maryland Division of Corrections fordere dazu die Herausgabe von Nutzernamen und Passwörtern von Sozialen Netzen.

Der ACLU zufolge handelt es sich dabei um ein „beängstigendes und illegales Eindringen in die Privatsphäre. Collins musste sein Facebook-Passwort herausgeben und warten, während sein Arbeitgeber seinen Account durchstöberte.

Als Grund gab die Gefängnisleitung an, man wolle überprüfen, ob Angestellte in illegale Aktivitäten verwickelt oder mit Kriminellen befreundet seien – etwa mit Gangmitgliedern. Ein konkreter Verdacht sei nicht notwendig, vielmehr handle es sich um eine Pauschalregelung, die für alle neuen und zu rezertifizierenden Mitarbeiter gelte.

Wird der bundesweit gültige Stored Communications Act (PDF) zu Rate gezogen, ist die Regelung des Gefängnisses an sich illegal. Allerdings wurde das Gesetz bisher nie vollstreckt. Zusätzlich verletzt das Gefängnis Facebooks AGB. Dort heißt es: „Du wirst dein Passwort (oder deinen geheimen Schlüssel, wenn du ein Entwickler bist) nicht weitergeben, eine andere Person auf dein Konto zugreifen lassen oder anderweitige Handlungen durchführen, die die Sicherheit deines Kontos gefährden können.“

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