Urteil: Keine Gefängnisstrafe für „Hacker 3“

Ewgenij Anikin war einer von vier Beteiligten beim Einbruch in RBS Worldpay. Innerhalb von wenigen Stunden ergaunerten die Kriminellen aus Estland und Sibirien über 9 Millionen Dollar. Er wurde zu fünf Jahren ausgesetzter Strafe verurteilt.

Ewgenij Anikin (Bild: Nowosibirsk-News)
Ewgenij Anikin (Bild: Nowosibirsk-News)

Ein russischer Programmierer ist wegen virtuellen Einbruchs bei einer damaligen Tochter der Royal Bank of Scotland schuldig gesprochen worden. Ein US-Bundesgericht hat ihn zu fünf Jahren ausgesetzter Haft mit drei Jahren auf Bewährung verurteilt, schreibt Nowosibirsk-News, ein Internetportal aus der Heimat des Verurteilten.

Der Angeklagte war zunächst nur als „Hacker 3“ bezeichnet worden. Mit richtigem Namen heißt er Ewgenij Anikin und ist 27 Jahre alt. Durch Kreditkartenbetrug mit den gestohlenen Daten hatten er und seine drei Partner 9 Millionen Dollar erbeutet.

Anikin war im Gerichtsverfahren laut dem russischen Portal geständig. Er soll gesagt haben, er habe seine Lektion gelernt. Das entwendete Geld will er RBS WorldPay zurückzahlen, einer damaligen – aber im Dezember 2010 abgestoßenen – Tochter der Royal Bank of Scotland (RBS).

Anikin ist der zweite in den Fall verwickelte Hacker, der ohne Gefängnisstrafe davonkommt. Auch Viktor Plestschuk, der über eine Sicherheitslücke in das Worldpay-System eingebrochen war, erhielt vergangenes Jahr eine Bewährungsstrafe von sechs Jahren. Als Kopf der Bande gilt der von Estland an die USA ausgelieferte Sergej Zurikow.

Den Ermittlern zufolge brachen Zurikow und die Mitangeklagten in das Computernetzwerk von RBS WorldPay ein und knackten die Verschlüsselung von Debitkarten, die WorldPay-Kunden benutzen, um ihre Mitarbeiter zu bezahlen. Nach dem Einbruch sollen die Vier die Auszahlungslimits der kompromittierten Konten angehoben haben, wie das US-Justizministerium erklärte. Sogenannte „Casher“ hätten dann mit 44 gefälschten Kreditkarten an 2100 Geldautomaten in 280 Städten weltweit mehr als 9 Millionen Dollar abgehoben. Dafür sollen sie weniger als zwölf Stunden benötigt haben.

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3 Kommentare zu Urteil: Keine Gefängnisstrafe für „Hacker 3“

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  • Am 9. Februar 2011 um 8:20 von Hafenlümmel

    Durcheinander
    „Ein russischer Programmierer ist wegen virtuellen Einbruchs bei der Bank of Scotland schuldig gesprochen worden.“

    Bank of Scotland =/= The Royal Bank of Scotland

    „Das entwendete Geld will er RBS WorldPay zurückzahlen, einer Tochter der Royal Bank of Scotland (RBS).“

    1. Dezember 2010: RBS schließt Verkauf von RBS WorldPay ab

    Anm. d. Red.: Nachweis?

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