Urheberabgabe: ZPÜ erhält bis zu 8,2 Cent pro Audio-CD-R/RW

Die Verwertungsgesellschaften hatten mehr als das Doppelte gefordert. Der Herstellerverband Informationskreis Aufnahmemedien ist mit dem Ergebnis dennoch unzufrieden. Er glaubt angesicht rückläufiger Absatzzahlen aber nicht, dass sich langwierige Auseinandersetzungen lohnen.

Der Preis für eine Audio-CD-RW mit 80 Minuten Spielzeit enthält künftig 8,19 Cent Urheberabgabe (Bild: Maxell).
Der Preis für eine Audio-CD-RW mit 80 Minuten Spielzeit enthält künftig 8,19 Cent Urheberabgabe (Bild: Maxell).

Der Informationskreises Aufnahmemedien hat mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) einen Gesamtvertrag für Audio-CD-R/RW, Minidisk sowie analoge und digitale Leerkassetten unterzeichnet. Der Vergütungssatz beträgt 7,57 Cent je Stück bei 74 Minuten oder 8,19 Cent je Stück bei 80 Minuten Spielzeit.

Die Verwertungsgesellschaften hatten den Gesamtvertrag zum 31. Dezember 2008 gekündigt. Ende 2009 hatte die ZPÜ dann in einer umstrittenen Aktion Tarife veröffentlicht. Demnach wären für eine Audio-CD-R/RW 16,5 Cent je Stück fällig gewesen – deutlich mehr, als diese damals im Laden kostete.

Die im Informationskreis Aufnahmemedien organiserten Hersteller sahen sich eigenen Aussagen zufolge nun gezwungen, die ihrer Ansicht nach immer noch zu hohen Abgaben zu akzeptieren. „Die Vergütungssätze würden nach den gesetzlichen Kriterien einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten und sind weiterhin eine wirtschaftlich unangemessene Belastung für die betroffenen Firmen“, sagte Paul Koglin, Vorsitzender des Verbandes.

Die Einigung sei nur vor dem Hintergrund zu verstehen, dass es eine Verschwendung an Ressourcen wäre, wenn darüber langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten geführt würden. Das gelte insbesondere, wenn man berücksichtigte, dass der Absatz extrem rückläufig sei.

Im April 2010 war die Urheberabgabe für USB-Speichersticks und SD-Karten unabhängig von deren Kapazität in einem Vertrag zwischen Bitkom auf der einen und ZPÜ sowie VG Wort und VG Bild-Kunst auf der anderen Seite auf 10 Cent festgelegt worden. Die Vereinbarung gilt für 2010 und 2011 in Deutschland verkaufte Exemplare.

Der Betrag muss von den Anbietern entrichtet und in den Verkaufspreis einkalkuliert werden. Mitgliedsfirmen des Bitkom und des Informationskreises Aufnahmemedien zahlen 8 Cent. Damit wird honoriert, dass sie den Verwertungsgesellschaften bei der Erfassung und Administration der Abgaben weitgehend entgegenkommen. Bereits 2009 hatte der Informationskreis Aufnahmemedien mit der GEMA eine pauschale, von der Speicherkapazität unabhängige Abgabe von 10 Cent pro USB-Stick und SD-Karte ausgehandelt.

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