Bundestag berät über Abschaffung des Internetzensurgesetzes

Der Erlass zur Nichtanwendung bereitet verfassungsrechtliche Probleme. Die FDP wahrt Koalitionsdisziplin. Konstantin von Notz (Grüne) unterstellt Bundestagspräsident Lammert taktisches Handeln gegen den Koalitionspartner.

Der deutsche Bundestag hat heute auf Antrag (PDF) der SPD über die Abschaffung des Internetzensurgesetzes debattiert. Es wurde im Juni 2009 mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD beschlossen und schreibt unter dem Vorwand der Bekämpfung der Kinderpornografie die Einführung einer bundesweiten Zensurinfrastruktur vor.

Gegen das Gesetz formierte sich massiver Widerstand. Unter anderem initiierte die Bürgerrechtlerin Franziska Heine eine Petition beim Deutschen Bundestag. Sie wurde mit über 134.000 Unterschriften zur erfolgreichsten Petition in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes forderten zahlreiche Vertreter der Union, es auf weitere Bereiche auszudehnen und nicht nur auf kinderpornografische Inhalte zu beschränken. Dazu zählen ausländische Glückspielseiten, sogenannte „Killerspiele„, geweltverherrlichende Seiten, extremistische Ansichten und Hasspropaganda. Halina Wawzyniak (LINKE) betonte heute, dass die Aufhebung des Gesetzes auch deshalb erfolgen müsse, damit erst gar keine Zensurinfrastruktur zur Verfügung stehe, die später missbraucht werden könne.

Inzwischen stehen nur noch die Unionsparteien hinter dem umstrittenen Internetzensurgesetz. Auch die SPD setzt sich heute für eine Abschaffung ein. Zuletzt brachte die SPD wie auch die Fraktionen der Grünen und der Linken am 23. Februar 2010 einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Internetzensurgesetzes ein.

Die jetztigen Regierungsparteien CDU/CSU und FDP hatten sich in ihren Koalitionsverhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt, der das Gesetz zwar in Kraft lässt, aber per Ministererlass ein Jahr lang aussetzt. Danach soll ergebnisoffen diskutiert werden, ob das Gesetz angewandt oder abgeschafft wird. Ansgar Heveling (CDU) gab in der heutigen Debatte zu, dass Union und FDP weiterhin unterschiedliche Vorstellungen haben.

Doch der ausgehandelte Kompromiss ist eindeutig verfassungswidrig. Er verstößt gegen Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes, der den Vorrang des Gesetzes festschreibt. Organe der Exekutive wie Ministerien müssen sich an bestehende Gesetze halten. Der Rechtssausschuss des Bundestages hat in öffentlicher Anhörung am 10. November 2010 mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass der derzeitige Rechtszustand gegen die Verfassung verstößt.


Burkhard Lischka begründet den Antrag der SPD (Quelle: Deutscher Bundestag).

Mit ihrem heutigen Antrag fordert die SPD die Bundesregierung auf, den verfassungswidrigen Rechtsstatus zu beseitigen und selbst ein Gesetz zur Aufhebung einzubringen. Burkhard Lischka (SPD) sagte, dass es ein Unding sei, wenn ein Minister ein Gesetz per „Order Mufti“ aufhebe.

Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert und Siegfried Kauder (beide CDU) hatten jüngst die Verfassungswidrigkeit moniert. Lammert hatte die Bundesregierung aufgefordert, einen verfassungsgemäßen Zustand wiederherzustellen.


Ansgar Heveling (CDU) gesteht ein, dass in der Koalition Uneinigkeit herrscht (Quelle: Deutscher Bundestag).

Konstantin von Notz (Grüne) hält das allerdings für einen taktischen Schachzug der Union. Er warf Lammert und Kauder heute vor, den Koalitionspartner FDP vor den Kopf stoßen zu wollen. Ihr Ziel sei es, den Ministererlass zur Nichtanwendung aufzuheben, um das Gesetz vollumfänglich anwenden zu können.

Jimmy Schulz (FDP) hingegen plädierte für einen Fortbestand des Kompromisses, da ernsthafte Löschversuche erst seit Oktober 2010 durchgeführt würden. Man müsse weiter evaluieren. Die FDP befindet sich in einer Zwickmühle. Einerseits ist sie entschieden gegen die Internetzensur, andererseits will sie sich nicht gegen den Koalitionspartner stellen. Auf die verfassungsrechtlichen Probleme ging heute kein Redner der FDP ein.


Jimmy Schulz (FDP) wahrt die Koaltionsdisziplin: Er will das Gesetz nicht abschaffen, sondern weiterhin nicht anwenden (Quelle: Deutscher Bundestag).

Das Internetzensurgesetz tritt am 31. Dezember 2012 automatisch außer Kraft. Es wurde auf drei Jahre befristet. Eine Wiederauflage scheint derzeit unwahrscheinlich, da auch innerhalb der Regierungskoalition aufgrund des Widerstandes in der FDP dafür keine Mehrheit zustande käme.

Allerdings wird das EU-Parlament im Februar darüber entscheiden, ob eine von EU-Kommissarin „Censilia“ Malmström eingebrachte Richtlinie allen Mitgliedsstaaten eine Internetzensur vorschreibt. Dann wäre auch Deutschland verpflichtet, eine entsprechende Regelung zu adaptieren. Derzeit diskutieren die EU-Parlamentarier, ob es den Mitgliedsstaaten freigestellt wird, eine Zensurinfrastruktur zu errichten oder nicht.


Konstatin von Notz (Grüne) wirft Bundestagspräsident Lammert taktisches Vorgehen gegen den Koalitionspartner vor (Quelle: Deutscher Bundestag).

Die Verfassungsmäßigkeit des Internetzensurgesetzes wird nicht nur hinsichtlich des Ministererlasses angezweifelt. Der FoeBud organisiert eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. 3350 Bürger haben sich als Beschwerdeführer zusammengeschlossen. Sie werden von den Rechtsanwälten Dominik Boecker und Thomas Stadler vertreten.

Nach Auffassung der Anwälte ist das Gesetz sowohl formell als auch materiell verfassungswidrig. Die formellen Gründe liegen vor allem in der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Materiell wird die Verfassungsmäßigkeit des Gesetz angezweifelt, da der Grundrechtseingriff in die Informations- und Meinnungsfreiheit den angestrebten Zweck Bekämpfung der Kinderpornografie gar nicht erreichen könne.

HIGHLIGHT

Vorwand Kinderpornografie: EU-weites Zensurgesetz droht

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat am Montag eine Richtlinie vorgestellt, die den Aufbau einer Zensurinfrastruktur vorschreibt. Was in Deutschland mittlerweile als unsinnig anerkannt ist, soll jetzt in ganz Europa eingeführt werden.

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