US-Justiz fordert von Twitter Nutzerdaten von Wikileaks-Unterstützern

Betroffen sind unter anderem Julian Assange und eine isländische Parlamentsabgeordnete. Ursprünglich durfte Twitter den Beschluss eines US-Gerichts nicht kommunizieren. Erst seit Ende vergangener Woche kann es die Betroffenen informieren.

Wikileaks

Das US-Justizministerium hat einen Gerichtsbeschluss erwirkt, der Twitter anweist, ihm Informationen über die Nutzerkonten von Wikileaks-Aktivisten auszuhändigen. Davon betroffen sind der Wikileaks-Gründer Julian Assange, die isländische Parlamentsabgeordnete Birgitta Jónsdóttir, der vermeintliche Wikileaks-Informant Bradley Manning, der Sicherheitsforscher Jacob Appelbaum und Rop Gonggrijp, Gründer des niederländischen Internetproviders XS4ALL.

Jónsdóttir wurde nach eigenen Angaben am Freitag von Twitter über den Gerichtsbeschluss informiert, der ihre Aktivitäten auf Twitter seit November 2009 betrifft. Sie hat laut Twitter zehn Tage Zeit, um Einspruch einzulegen.

Appelbaum, der sich derzeit in Island befindet, plant, gegen die Entscheidung vorzugehen. Appelbaum ist US-Bürger und ein Entwickler des Tor-Projekts. Im Sommer 2010 hielt er im Namen von Wikileaks eine Rede auf einer Hackerkonferenz. Kurz darauf hatten ihn US-Grenzbeamte bei der Einreise in die USA für drei Stunden in Gewahrsam genommen und verhört.

Ursprünglich räumte die US-Richterin Theresa Buchanan am 14. Dezember Twitter eine Frist von drei Tagen ein, um die angeforderten Daten herauszugeben. Zudem wurde dem Social Network auferlegt, über das Ermittlungsverfahren Stillschweigen zu bewahren. Ende vergangener Woche entschied sie, Twitter könne seine Kunden und Mitglieder nun doch über den Beschluss informieren, scheinbar um den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, Widerspruch einzulegen.

Ein Twitter-Sprecher wollte den Fall nicht direkt kommentieren. Gegenüber ZDNet sagte er: „Um unseren Nutzern dabei zu helfen, ihre Rechte zu schützen, informieren wir sie darüber, wenn wir von Strafverfolgungsbehörden oder Regierungen Anfragen über Nutzerdaten erhalten, außer, es wird uns juristisch untersagt.“

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