Bitkom veröffentlicht neuen Leitfaden zum Cloud-Computing

30 Experten informieren auf mehr als 100 Seiten über Vertragsrecht, Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance. Zentrale Frage: Wie ist Cloud-Computing unter den gegebenen Rahmenbedingungen möglich?

Der Bitkom hat anlässlich des 5. Nationalen IT-Gipfels in Dresden einen neuen Leitfaden mit dem Titel „Cloud-Computing – Was Entscheider wissen müssen“ herausgegeben. Er kann unter m.weber@bitkom.org angefordert werden. Auf mehr als 100 Seiten geben 30 Experten von IT-Unternehmen, auf IT-Recht spezialisierten Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Forschungseinrichtungen Antworten auf die wichtigsten rechtlichen Fragen.

„Vertragsrecht, Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance bereiten Unternehmen, die Cloud-Computing nutzen wollen, bislang die meisten Bauchschmerzen. Der Leitfaden soll interessierten Anwendern bestehende Unsicherheiten nehmen und ihnen zeigen, was sie tun können und müssen, um von dieser neuen Technologie zu profitieren“, erklärt Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Beispielsweise liefere die Publikation eine Übersicht, welche Cloud-Computing-Leistungen auf welchem vertraglichen Weg am besten abgebildet werden können.

Im Mittelpunkt des im Rahmen des BMWi-Aktionsprogramms Cloud-Computing entstandenen Leitfadens steht der Cloud-Computing-Vertrag, den ein Anwender mit einem IT-Dienstleister abschließt. Zunächst müsse der konkrete Bedarf des Kunden ermittelt werden. Zentraler Inhalt des Vertrags sei die genaue Beschreibung der bezogenen Dienste. Die Leistungsbeschreibung entscheide darüber, welche gesetzlichen Vertragstypen anzuwenden seien und welche gesetzlichen Vorschriften bei Leistungsstörungen gälten.

In der Publikation werden auch Lösungsansätze für den Datenschutz vorgestellt. Rechtliche Vorgaben können laut Bitkom dazu führen, dass der Schutzaufwand erhöht werden muss und angestrebte, potenzielle Einsparungen nicht vollständig realisiert werden. Entscheidend aus datenschutzrechtlicher Sicht sei zum einen die Art der verarbeiteten Daten und zum anderen, in welcher Organisationsform Cloud-Computing betrieben werde – in einer privaten oder öffentlichen Cloud.

Laut einer aktuellen Studie der Experton Group für den Bitkom wird der Umsatz mit Cloud-Computing in Deutschland von 1,14 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf 8,2 Milliarden Euro im Jahr 2015 steigen. Das Umsatzwachstum liegt bei durchschnittlich 48 Prozent pro Jahr. Damit werden in fünf Jahren etwa zehn Prozent der gesamten IT-Ausgaben in Deutschland auf diese Technologie entfallen.

Einen Leitfaden zu Recht, Datenschutz und Compliance beim Cloud-Computing hatte gestern auch die deutsche Abteilung des europäischen Branchenverbands EuroCloud veröffentlicht. Darin geben Rechtsexperten Auskunft über rechtliche Anforderungen, Datenschutzfragen sowie produkt- und branchenspezifische Besonderheiten. Der „Leitfaden Cloud-Computing: Recht, Datenschutz und Compliance“ kann unter leitfaden-recht@eurocloud.de kostenfrei als PDF angefordert werden. Eine Druckausgabe lässt sich in Kürze gegen eine Schutzgebühr von 10 Euro bestellen.

Jürgen Stauber, Geschäftsführer IT-Solutions & Outsourcing bei Computacenter, räumt zwar ein, dass Cloud-Computing in Deutschland noch in den Kinderschuhen steckt, glaubt aber, dass sich das schnell ändern wird. Die Gründe dafür erklärt er im Video-Interview mit ZDNet.

Themenseiten: Big Data, Business, Cloud-Computing, Compliance, Datenschutz

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