Oberstes US-Gericht lehnt Revision im Rechtsstreit zwischen Tiffany und Ebay ab

Damit hat ein 2008 ergangenes Urteil zugunsten von Ebay bestand. Tiffany macht das Auktionshaus für den Verkauf von Schmuck-Plagiaten verantwortlich. Ebay sieht in der Entscheidung eine Bestätigung für seine Geschäftspraktiken.

Der Oberste US-Gerichtshof hat eine von Tiffany & Co beantragte Revision im Rechtsstreit mit Ebay abgelehnt. Die Schmuckfirma wollte ein 2008 zugunsten des Online-Auktionshauses ergangenes Urteil anfechten. Damit hat Ebay die voraussichtlich letzte Runde im Streit um angebliche Markenrechtsverletzungen gewonnen.

„Die Entscheidung des Supreme Court ist ein großer Sieg für Ebay und US-Verbraucher“, erklärte Ebays Anwältin Michelle Fang gegenüber ZDNet. „Wir haben immer angenommen, dass es in diesem Fall nur darum geht, zu verhindern, dass echte Tiffany-Produkte online gekauft und verkauft werden.“

Der Ausgang des Verfahrens sei eine Bestätigung für Ebays Geschäftspraktiken, so Fang weiter. Die erste Instanz und auch das Berufungsgericht hätten entschieden, dass Ebay die rechtlichen Anforderungen im Kampf gegen Markenfälschungen übertreffe.

In der 2004 eingereichten Klageschrift hatte Tiffany gefordert, dass Ebay für alle durch den Verkauf von Plagiaten auf seiner Auktionsseite begangenen Markenrechtsverletzungen haften müsse. Im Juli 2008 urteilte ein Bezirksgericht, dass das Markenrecht nicht anwendbar sei, um Ebay zu einer umfassenden und vorsorglichen Kontrolle von möglicherweise gefälschten Produkten zu zwingen. Vielmehr liege es in der Verantwortung des Markeninhabers, seine Rechte durchzusetzen.

Im Mai 2009 hatte ein französisches Gericht in einem von L’Oréal angestrengten Verfahren ebenfalls entschieden, dass Ebay nicht für den Verkauf von Markenfälschungen auf seiner Seite verantwortlich ist. Im November desselben Jahres traf ein weiteres Gericht in Frankreich eine gegensätzliche Entscheidung. Ebay musste 1,7 Millionen Euro an den Luxusgüterkonzern LVMH (Moët Hennessy Louis Vuitton) zahlen. Nach Ansicht des Gerichts hatte Ebay gegen eine 2008 ergangene Verfügung verstoßen, die dem Auktionshaus den Verkauf von echten und gefälschten LVMH-Produkten untersagte.

Ebay hat immer darauf bestanden, dass es viel Zeit und Geld in den Kampf gegen Markenfälschungen investiert. Nach Ansicht des Unternehmens war es das Ziel einiger Klagen, auch den Verkauf originaler Markenprodukte zu verhindern.

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