CDU-Politiker fordert „Vermummungsverbot im Internet“

Der Abgeordnete Axel Fischer spricht sich für eine Abschaffung von Pseudonymen aus. Man soll "mit offenem Visier kämpfen" und seinen Klarnamen nennen. Die SPD kontert, dass die CDU das Internet offenbar nicht verstanden hat.

Der Bundestagsabgeordnete Axel Fischer (CDU) hat sich für die Abschaffung von Pseudonymen im Internet ausgesprochen. Es könne nicht sein, dass sich Bürger hinter selbst gewählten Fantasienamen versteckten und sich so der Verantwortung entzögen, sagte er den Badischen Neuesten Nachrichten.

Fischer verlangte ein „Vermummungsverbot im Internet“. Für den demokratischen Entscheidungsprozess sei es wesentlich, dass man „mit offenem Visier kämpft, also seinen Klarnamen nennt“. Er ist Vorsitzender der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Bundestags.

Der am 1. November eingeführte neue Personalausweis sei eine „ideale Möglichkeit, sich im Internet zu identifizieren“, sagte Fischer. Er sprach sich zudem dafür aus, Inhalte im Web nach einer gewissen Zeit wieder zu löschen.

„Die CDU offenbart mal wieder, dass sie das Internet nicht verstanden hat“, entgegnete der netzpolitische Sprecher der SPD, Björn Böhning, in einer E-Mail an die Nachrichtenagentur dpa. Es müsse möglich sein, mit Nicknames im Netz unterwegs zu sein. Die Vorstellung, Internet-Anwender stellten eine Gefahr für die öffentlichte Ordnung dar, sei absurd. „Die SPD steht grundsätzlich für den Erhalt solcher Nickname-Profile ein“, zitiert ihn die Süddeutsche Zeitung.

Die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft wurde am 5. Mai 2010 ins Leben gerufen. Sie beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf Wirtschaft, Gesellschaft und Demokratie. Abgeordnete und Sachverständige sollen bis Sommer 2012 Ergebnisse und Handlungsempfehlungen vorlegen. Auch auf der Website der Enquete-Kommission werden zum Teil Texte unter Pseudonymen veröffentlicht.

Themenseiten: Big Data, Datenschutz, Internet, Kommunikation, Politik, Privacy

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

7 Kommentare zu CDU-Politiker fordert „Vermummungsverbot im Internet“

Kommentar hinzufügen
  • Am 15. November 2010 um 15:20 von Roman

    OMG!
    Was für einen – Verzeihung – veritablen Schwachsinn unsere „Volksvertreter“ manchmal vom Stapel lassen ist einfach nur peinlich.

    Selbst im „Real Life“ stellt sich doch keiner gleich mit vollem Namen und Adresse und Geburtstag und Körpermaßen und und und vor. Und mal ganz unter uns: die ersten, die sicherlich nicht begeistert wären, bei Kontakten aller Art mit vollem, verifizierten Persönlichkeitsprofil zu erscheinen, wären doch wohl unsere Politiker. Bordellbesuche etc. würden dadurch erheblich erschwert. Nur mal so als Beispiel (ich will hier keinem etwas unterstellen, aber kam ja schon des Öfteren vor).

  • Am 15. November 2010 um 15:27 von Fibonacci

    Datenschutz?!
    Ein Vermummungsverbot bezüglich der Nicknames befürworte ich in keiner Weise.
    Alleine schon, dass man heutzutage gerne anonym unterwegs sein und nicht überall seine Daten preisgeben möchte – zumalen der neue Personalausweis mehr als unsicher ist, wie die neuesten Berichte ja zeigen.
    Das können sie gerne bei Schwerkriminellen machen Hr. Fischer!

  • Am 15. November 2010 um 15:38 von Matthias

    Rücktritt von Axel Fischer gefordert
    Für diesen extrem inkompetenten Satz fordere ich vollen ernstes den Rücktritt von Axel Fischer.

    Die Anonymität des Internets war von Anfang an eines der größten Vorteile und Wachstumsfaktoren des Internets.
    Jeder kann selbst entscheiden, wieviel er von sich preis geben kann und will.

    Das ermöglichte erst so einiges an Kontakten, Selbsthilfegruppen uvm.

    Dass Herr Fischer überhaupt so ein Unding vom Stapel lassen konnte, zeigt mir eigentlich nur, dass er vom Internet so gut wie keine Ahnung hat, es vielleicht noch gar nicht lange nutzt, wenn überhaupt, und dann ggf. nur um Kinokarten oder Waren zu bestellen.
    Ansonsten wäre alleine so eine Idee nicht mit gesundem Menschenverstand vereinbar.

    Da ich schon glaube, dass Herr Fischer intelligent ist, steht es für mich außer Frage, dass es ihm sehr stark an IT-Kompentenz (und eventuell an sozialpsychologischer Kompetenz) mangelt.

    Es braucht also viel mehr ein Gesetz, welches sicherstellt, dass nur Leute mit großer IT-Kompetenz und tiefgreifender jahrelanger Interneterfahrung (inkl. sozialer Netzwerke) Ideen und Gesetzesvorschläge äußern dürfen!

    Sollte ich mich irren, wäre es schön zu lesen, wie man das winzig kleine Pro der Forderung gegenüber dem gigantischen Contra rechtfertigen möchte.

    • Am 15. November 2010 um 15:58 von Matthias

      AW: Rücktritt von Axel Fischer gefordert
      Mir fallen dazu noch mehrere wichtige Dinge ein.

      1.) Datenschutz: Man wird transparenter. Für wichtige Geschäfte sind bei den Geschäftspartnern reale Namen und Adressen hinterlegt – schon immer. Zur öffentlichen Seite steht da ein Nick wie „Fantasyname“. Es braucht kein Dritter zu wissen, was „Max Mustermann“, der dann so auch als Nick drin steht, alles gekauft hat.

      2.) Durch Blogs und andere künsterlische oder politische Äußerungen werden manche Leute zu berühmten Künstlern. Es war schon immer so (auch in klassischen Medien), dass ab diesem Punkt Künstlernamen verwendet werden. Hier ist es auch eine Art Schutz. Wenn mehr russische Journalisten anaonym und nur mit Künstlernamen unterwegs wären und publizieren würden, lebten sie deutlich sicherer und für deren Demokratie und freie Meinungsäußerung wäre es ein riesen Zugewinn.

      3.) Ermöglicht Internet-Anonymität und Abstand auch Menschen mit Problemen, Krankheiten u.ä. die leichte Kontaktaufnahme zu anderen Menschen.
      Was ist mit authistisch veranlagten oder sehr introvertierten Menschen? Das Internet wird als eine Lösung gesehen, gerade weil es so ist, wie es ist und immer war.

      Genau deswegen muss das Internet in seiner vergangenen Form geschützt werden.
      China soll kein positives Beispiel sein, sondern ein negatives, wie man es nicht macht.
      Erste bereits geschehene Änderungen, Zensur, Bevormundung und andere Pläne zur „Regulierung“ zeigen jedoch, wie gerne man aus dem Volksgut Internet…
      a.) eine gezielte Polit-Propaganda-Plattforum
      b.) eine kommerzielle Ausschlachtung
      …machen würde, seitens der Regierung.

      Es steckt heutzutage auch zu viel Wirtschaft in den Regierungsreihen.
      Vermutlich sind es die anonymen Aufklärer im Netz, die der Wirtschaft ein Dorn im Auge sind. Da die Wirtschaft jedoch in Berlin seine Vertreter sitzen hat, die daran was tun können… ;-(

  • Am 15. November 2010 um 17:06 von Ansok

    Herr Fischer: steht Ihre Adresse im Telefonbuch?
    …mutmasslich nicht und das aus gutem Grund.
    In Zeiten wo das Internet für vielerlei genutzt wird, ist die Nutzung eines Nicknames demokratisches Recht und teilweise leider auch erforderlich.
    Man kann durchaus kritisch seine Meinung äussern ohne -Stichwort Internet recherche aktueller wie potentieller Arbeitgeber, ob legal oder nicht- dass es der aktuelle oder potentielle Arbeitgeber mitbekommt.
    Alles andere würde an vielen Stellen kritische Töbe unterbinden.
    Und wir wollen doch Herrn Fischer sicher nicht vorwerfen, daß diese Position ganz ganz weit rechts der Mitte sein Ziel ist.

  • Am 15. November 2010 um 19:52 von M. Kleiser

    ?Mit offenen Visier?
    enige, der bei einer Diskussion eher Positionen vertritt, die vom BDI stammen könnten, muss weniger negative Konsequenzen fürchten, falls sein Arbeitgeber das mitkriegt, als derjenige, der sehr linke Positionen vertritt. Da hilft die Anonymität um die Chancengleichheit zu gewährleisten.
    Außerdem ist die letzte Dikatur auf deutschen Boden auch erst 20 Jahre vorbei.
    D.h. der Rechtsstaat ist keineswegs selbstverständlich. Falls es dazu kommen sollte, ist es gut vorher Nicknames verwendet zu haben.
    Aber das ist nicht der einzige Grund pro Nicknames.
    Gerade für Jugendliche ist es wichtig, dass nicht jeder Internetkontakt leicht herauskriegen kann, wie man sie im realen Leben treffen könnte.
    Es ist auch normal, dass man nach Jahren seine Meinung geändert haben könnte ? man denke nur an die Scheidungsraten ? und darum nicht mehr mit seinen Meinungen von früher zusammen gebracht werden will. Der sicherste Weg dafür ist, dass das schon von Anfang nicht möglich ist.
    Weiterhin könnten die Webseitenbetreiber die eingegebenen Daten missbrauchen um Phishing-Mails zu schicken. Wenn dann nicht mein richtiger Name in der Anrede steht, ist die Gefahr viel geringer, darauf hereinzufallen.

  • Am 15. November 2010 um 23:12 von Elias Erdmann

    Freie Meinungsäußerung contra Vermummungsverbot im Internet
    Sehr geehrter Herr Fischer,

    viele Ideen und Werke, die unsere Kultur prägten und bereicherten, wurden ursprünglich anonym oder unter einem Pseudonym veröffentlicht.
    Einige Beispiele:
    -Die anonym verfasste Flugschrift „Common Sense“ von Thomas Paine gab einen wichtigen Anstoß zur amerikanischen Unabhängigkeitserklärung.
    -Die „Fama Fraternitatis“ (1614) und die „Confessio Fraternitatis“ (1615) sind wichtige Grundlagen der Rosenkreuzer-Bewegungen und haben die europäische Geistesgeschichte nachhaltig geprägt.
    -Der deutsche Philosoph Johann Gottlieb Fichte veröffentlichte seinen „Versuch einer Kritik aller Offenbarung“ zunächst anonym.
    -Die Sage von „Johann Faust“ erschien im Jahr 1587 als anonymes Werk unter dem Titel „Historia von D. Johann Fausten“. Diese Geschichte lieferte später die Grundmotive für Goethes „Faust“.
    -Auch Goethe veröffentliche einige seiner Werke anonym, z.B. die „Römischen Elegien“, die für die damalige Zeit etwas zu freizügig waren.
    -Die Romane von Jane Austen und der Briefroman „Gefährliche Liebschaften“ von Pierre-Ambroise-François Choderlos de Laclos wurden ebenfalls anonym veröffentlicht.

    Wir können froh sein, dass all diese Autoren die Möglichkeit hatten, ihre Werke anonym zu veröffentlichen, denn ohne diese Werke wäre unsere Kultur um sehr vieles ärmer. Politische Machtstrukturen, gesellschaftliche Konventionen und religiöse Intoleranz waren vermutlich die Hauptgründe, weshalb sich die Autoren nicht offen zu ihren Werken bekennen konnten. Die Anonymität des Autors war manchmal ratsam, um die soziale Stellung nicht zu gefährden – und manchmal war sie sogar notwendig zum Schutz des eigenen Lebens.

    Die Zeiten mögen sich geändert haben, aber das Grundproblem ist geblieben. Es liegt in der Natur der Sache, dass neue Ideen immer wieder mit den bestehenden Gesellschaftsstrukturen und Gepflogenheiten kollidieren, dass sie traditionelle Tabu-Grenzen überschreiten und bestehende Weltbilder in Frage stellen.

    Die Möglichkeit, neue Ideen anonym veröffentlichen zu können, ist deshalb auch heute im Internet-Zeitalter noch immer eine der wichtigsten Grundvoraussetzung für den gesellschaftlichen Wandel in einer Demokratie. Die Identifizierungspflicht für Meinungen ist hingegen ein typisches Merkmal von totalitären Systemen.

    Es gibt keinen sinnvollen Grund, warum man eine anonyme Internet-Veröffentlichung anders behandeln sollte als eine anonyme Buchveröffentlichung, denn das Internet setzt nur eine Entwicklung fort, die mit der Erfindung des Buchdrucks begann. Vor der Erfindung des Buchdrucks musste jedes Buch mühevoll abgeschrieben werden. Dadurch konnten nur wenige Menschen ihre Ideen in Buchform verbreiten, und diese Ideen waren auch nur wenigen Menschen zugänglich. Das änderte sich mit der Erfindung des Buchdrucks. Der Aufwand für die Veröffentlichung eines neuen Buches war immer noch relativ hoch. Und so war es auch weiterhin nur eine Minderheit, die ihre Ideen in Buchform verbreiten konnte. Aber die Ideen waren nun zumindest einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Das galt auch später für die modernen Medien Rundfunk und Fernsehen. Auch diese Medien konnten nur von einer Minderheit zur Meinungsäußerung genutzt werden. Erst die Entwicklung des Internets gibt uns die Möglichkeit, dass JEDER seine Ideen verbreiten kann und dass diese Ideen für JEDEN zugänglich sind.

    Wenn wir in Artikel 5 des Grundgesetzes JEDEM das Recht zugestehen, „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“, dann sollten in dem wichtigsten Medium, das JEDER zur Meinungsäußerung hat, die gleichen Grundsätze gelten wie bei einer Buchveröffentlichung.

    Man kann nur dann seine Meinung FREI äußern, wenn man keine Angst haben muss, dass man seine Privatsphäre oder seine soziale Stellung gefährdet. Das Recht zur anonymen Meinungsäußerung ist daher eine ganz wichtige Voraussetzung, damit man seine Meinung FREI äußern kann.

    In der heutigen Zeit ist das Internet ein üblicher Weg, um seine eigenen Meinungen in Wort, Schrift und Bild zu äußern. Eine solche Meinungsäußerung ist jedoch mit einigen Gefahren verbunden, weil man keine Kontrolle darüber hat, wer diese Seiten liest, kopiert, zitiert, verlinkt, verarbeitet, auswertet, mit anderen Informationen und Themen verknüpft usw. Aus diesen Gründen ist es manchmal nicht mehr möglich, eine einmal geäußerte Meinung später zu korrigieren oder zu entfernen.

    Folgende Gefahren können möglicherweise eintreten:

    -Es gibt Vorurteile über manche Minderheiten. Aus dem Inhalt einer Meinungsäußerung lässt sich möglicherweise rekonstruieren, dass man einer dieser Minderheiten angehört. Daraus können sich berufliche oder gesellschaftliche Nachteile ergeben.

    -Wenn man sich kritisch mit extremistischen oder fundamentalistischen Strömungen auseinander setzt, dann besteht die Gefahr, dass sich diese Kreise rächen wollen und dass es Übergriffe ins Privatleben gibt.

    -Wenn man sich kritisch mit den Geschäftspraktiken von Firmen auseinander setzt, dann könnte es Probleme geben, wenn man später einen neuen Job sucht.

    -Wenn man im Internet eigene Krankheiten und Familienprobleme anspricht, dann könnte es ebenfalls Probleme geben, wenn man später einen neuen Job sucht.

    -Wenn man sich als Ausländer kritisch mit den politischen Zuständen im Heimatland auseinander setzt, dann könnte es Probleme geben, wenn man später wieder in sein Heimatland zurück kehrt.

    -usw.

    Aus solchen Gründen kann es für eine Privatperson ratsam sein, den eigenen Namen nicht im Internet zu veröffentlichen. Wenn man jedoch gezwungen wird, den eigenen Namen zu veröffentlichen, dann wäre es ratsam, all diese Themen im Internet nicht anzusprechen. Dadurch wird jedoch das Recht auf freie Meinungsäußerung massiv eingeschränkt.

    Besonders absurd wird die Situation,

    -wenn einerseits das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Initiative „Watch Your Web“ unterstützt, die bei Jugendlichen ein stärkeres Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten schaffen will
    http://www.watchyourweb.de/m1656703266_457.html

    -wenn sie aber andererseits einen Zwang zur Offenlegung des eigenen Namens fordern.

    Zum Vergleich: Das Recht auf anonyme Meinungsäußerung in den Vereinigten Staaten

    Das Recht auf freie Meinungsäußerung hat in den Vereinigten Staaten von Amerika traditionell einen sehr hohen Stellenwert. Das nachfolgende Zitat, das die besondere Bedeutung der anoymen Meinungsäußerung unterstreicht, stammt aus dem Urteil: JOSEPH McINTYRE, executor of estate of MARGARET McINTYRE, deceased, PETITIONER v. OHIO ELECTIONS COMMISSION (No. 93-986, SUPREME COURT OF OHIO, April 19, 1995) Es mag zwar einige Unterschiede zwischen der amerikanischen und der deutschen Rechtsprechung geben – die Argumentation als solche lässt sich aber vom Grundsatz her auf alle demokratischen und freiheitlichen Staaten übertragen, die ein Recht auf freie Meinungsäußerung kennen:

    Under our Constitution, anonymous pamphleteering is not a pernicious, fraudulent practice, but an honorable tradition of advocacy and of dissent. Anonymity is a shield from the tyranny of the majority. See generally J. S. Mill, On Liberty, in On Liberty and Considerations on Representative Government 1, 3-4 (R. McCallum ed. 1947). It thus exemplifies the purpose behind the Bill of Rights, and of the First Amendment in particular: to protect unpopular individuals from retaliation–and their ideas from suppression–at the hand of an intolerant society. The right to remain anonymous may be abused when it shields fraudulent conduct. But political speech by its nature will sometimes have unpalatable consequences, and, in general, our society accords greater weight to the value of free speech than to the dangers of its misuse. See Abrams v. United States, 250 U.S. 616, 630-31 (1919) (Holmes, J., dissenting). Ohio has not shown that its interest in preventing the misuse of anonymous election related speech justifies a prohibition of all uses of that speech. The State may, and does, punish fraud directly. But it cannot seek to punish fraud indirectly by indiscriminately outlawing a category of speech, based on its content, with no necessary relationship to the danger sought to be prevented.

    Zitiert nach: http://www.law.cornell.edu/supct/html/93-986.ZO.html

    Übersetzung:

    Nach unserer Verfassung ist das anonyme Verbreiten von Pamphleten kein schädliches, betrügerisches Verhalten, sondern eine ehrenvolle Tradition der Interessenvertretung und des Widerspruchs. Anonymität ist ein Schutz vor der Tyrannei der Mehrheit. […] Das entspricht den Zweck der Bill of Rights und des ersten Zusatzartikels zur Verfassung: nämlich dem Schutz von unpopulären Personen vor Vergeltungsmaßnahmen – und dem Schutz ihrer Ideen vor Unterdrückung – wenn eine intolerante Gesellschaft vorliegt. Das Recht, anonym zu bleiben, könnte missbraucht werden, wenn betrügerisches Verhalten beschützt wird. Aber es gehört zur Natur der politischen Rede, dass sie manchmal unangenehme Folgen haben kann. Und im Allgemeinen legt unserer Gesellschaft ein größeres Gewicht auf den Wert der freien Rede, als auf die Gefahr des Missbrauchs. […] Der Staat Ohio hat nicht gezeigt, dass sein Interesse zur Verhinderung von Missbrauch bei anonymen Äußerungen in Zusammenhang mit einer Wahl ein Verbot von derartigen Äußerungen rechtfertigt. Der Staat kann einen Betrug direkt bestrafen – und er tut es auch. Aber er kann nicht danach streben, den Betrug indirekt zu bestrafen, indem er wahllos eine Kategorie von Äußerungen wegen ihrer Inhalte verbietet, ohne dass es einen zwangsläufigen Zusammenhang mit der Gefahr gibt, die verhindert werden soll.

    Mit freundlichen Grüßen

    Elias Erdmann

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *