Easycash: Datenschützer geben Entwarnung

Nach einer Durchsuchung gibt es offenbar keine Anhaltspunkte, dass der EC-Netzbetreiber Daten im großen Stil abgeglichen hat. Das Lastschriftverfahren insgesamt wird überprüft. Die Datenschützer fordern mehr Transparenz.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar hat den EC-Netzbetreiber Easycash entlastet. Das Vorgehen des Konzerns sei zwar umstritten, aber nicht verboten, zitiert ihn die Financial Times Deutschland (FTD). NDR Info hatte berichtet, Easycash habe Bank- und Kundenkartendaten systematisch ausgewertet und weiterverkauft.

Auf den NDR-Bericht hin durchsuchten Datenschützer aus Hamburg und Nordrhein-Westfalen die Datenbanken von Easycash und dessen Tochterfirma Easycash Loyalty Solutions (ECLS). Laut FTD äußerte sich Caspar im Anschluss sehr zurückhaltend: „Wir haben keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass ein Datenabgleich im großen Stil erfolgt ist.“ Nur ein Kundenkontakt werde genauer untersucht.

Easycash hatte vor Kurzem – auf einen ersten Bericht des NDR hin – eingeräumt, Daten von bis zu 50 Millionen EC-Kartenbesitzern in Deutschland gesammelt zu haben, um so Aussagen über ihre Zahlungsfähigkeit treffen zu können. Dauerhaft gespeichert werden nicht nur Konto- und Kartennummern, sondern auch Betrag, Zeitpunkt und Ort jeder einzelnen Transaktion.

Dieses Verfahren sei datenschutzrechtlich umstritten, nach Meinung der meisten Datenschützer jedoch nicht skandalös, schreibt die FTD. Anders läge der Fall, gliche Easycash die anonymen Kontodaten tatsächlich mit Namensdaten von Kunden ab. Bis dato gebe es dafür allerdings keine Beweise.

Im Gespräch mit der Mitteldeutschen Zeitung forderte Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, mehr Transparenz: „Fakt ist, dass Easycash bei elektronischen Lastschriftverfahren eine unzulässige Auswertung von Daten im Sinne einer Bonitätsprüfung vornimmt. Das ist nicht hinreichend transparent, wie überhaupt die ganze Datenverarbeitung bei Easycash nicht hinreichend transparent ist.“

Kunden könnten nicht ansatzweise erkennen, was mit ihren Daten geschehe. Es sei unklar, welche Daten durch welche Stellen erhoben und für welche Zwecke sie genutzt würden. Das gesamte Lastschriftverfahren werde derzeit geprüft. Weichert: „Insofern wäre es nicht berechtigt, nur eine Firma zu prügeln.“

Auch andere Anbieter wie Telecash oder Intercard speichern die gleichen Daten. Die Unternehmen wissen dabei nicht, wie die Kartenbesitzer heißen oder wo sie wohnen. Diese Informationen haben – wenigstens derzeit – offenbar nur die Banken.

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1 Kommentar zu Easycash: Datenschützer geben Entwarnung

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  • Am 15. Oktober 2010 um 12:35 von Ewald Proschke

    Illegale Datentransfers bei Untersuchung in Ratingen gefunden – also doch!
    Datenschutzbeauftragte haben daraufhin die Räume in der Ratinger Zentrale durchsucht. Die Untersuchung in Ratingen habe ergeben, dass im Jahr 2009 über zwei Monate Zahlungsverkehrsdaten in größerem Umfang an die Hamburger Tochter weitergegeben wurden, sagte ein Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten NRW unserer Redaktion.

    Jetzt prüfen die Datenschützer ein Bußgeldverfahren wegen illegalen Datentransfers.

    http://www.rp-online.de/wirtschaft/news/Datenschuetzer-raet-zur-Barzahlung_aid_918707.html

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