Microsoft erhält Patent auf Videokomprimierung per Grafikchip

Zahlreiche aktuelle Videotools könnten betroffen sein. Der Patentantrag stammt von 2004. Erst 2008 war Nvidia mit CUDA auf den Markt gekommen. Der Grafikchiphersteller prüft den Fall nun.

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Microsoft hat ein US-Patent für durch den Grafikprozessor beschleunigte Videokodierung zugesprochen bekommen. Darauf weist ConceivablyTech hin. Diese Form der Hardwarebeschleunigung ist heute herstellerübergreifend weit verbreitet.

In der Beschreibung des Patents heißt es: „Ein Video-Enkodierungssystem nutzt sowohl einen Zentralprozessor (CPU) als auch einen Grafikprozessor (GPU), um Videos zu verschlüsseln. Das System implementiert eine Technik, die es der GPU ermöglicht, die Bewegungsvektoren abzuschätzen (Motion Estimation). Dies geschieht während des Komprimierungsprozesses durch die CPU, was die Leistung gegenüber einem System, das nur die CPU nutzt, drastisch erhöht. Die durch Motion Estimation gewonnenen Daten werden so aufbereitet, dass sie die Fähigkeiten der GPU voll nutzen. Daten zu Videoframes können nebeneinander gestellt werden, um mehreren GPU-Kanälen eine parallele Bearbeitung zu ermöglichen. Der Z-Buffer der GPU kann genutzt werden, um wiederholte Berechnungen und Suchvorgänge während des Motion-Estimation-Prozesses zusammenzuführen.“

Diese Beschreibung scheint etwa auf CUDA von Nvidia und das Videokonvertierungsprogramm Badaboom von Elemental Technologies genau zuzutreffen. Beide stammen von 2008. Im gleichen Jahr hatte Adobe eine GPU-Beschleunigung in seiner Creative Suite 4 angekündigt, das auch in der aktuellen Version CS5 natürlich noch zum Einsatz kommt. Microsofts Patentantrag datiert allerdings von 2004.

Bisher hat keines der betroffenen Unternehmen eine Stellungnahme abgegeben. Nvidia und AMD wollen den Fall ausdrücklich erst noch untersuchen.

Auch im Browserbereich ist Hardwarebeschleunigung derzeit ein großes Thema, da sie einen beträchtlichen Performancegewinn verspricht. Wie der Fall von Chrome zeigt, der dieses Verfahren erst verspätet erhalten wird, hat die Umsetzung mit beträchtlichen Hindernissen aufgrund der Besonderheiten diverser GPUs zu kämpfen. Da Browser keine Videos komprimieren, dürfte diese Art Software von dem Microsoft-Patent immerhin nicht betroffen sein.

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