AK Vorrat bringt Verfassungsbeschwerde gegen BSI-Gesetz ein

Das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" geht den Datenschützern zu weit. Die Regierung kann damit die Internetportale von Behörden überwachen. Auch Suchanfragen werden unter Umständen gespeichert.

AK Vorrat bringt Verfassungsbeschwerde gegen BSI-Gesetz ein

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ (BSI-Gesetz) eingereicht. Beschwerdeführer sind der Datenschützer Patrick Breyer vom AK Vorrat und der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland (Bündnis 90/Die Grünen).

Aus deren Sicht geht das Mitte August 2009 beschlossene Gesetz in mehreren Punkten zu weit. Es ermächtige das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), ohne Anlass die elektronische Kommunikation mit Bundesbehörden und Bundestagsabgeordneten aufzuzeichnen. Die Regelung gelte etwa für E-Mails.

Dabei werde auch jede Nutzung öffentlicher Internetportale von Bundesbehörden erfasst: wer sich wann wofür interessiert und nach welchen Stichworten er gesucht hat. Das Gesetz ermächtige zu einer grenzenlosen Vorratsdatensammlung. „In grotesker Weise wird verkannt, dass der Bürger nicht nur einen Anspruch auf Sicherheit durch den Staat, sondern auch einen Anspruch auf Sicherheit vor dem Staat hat“, erklärte Wieland.

Breyer erinnerte an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Auch diese Regelung sei „unter Sicherheitsgesichtspunkten überflüssig“ und werde bis heute nicht angewendet.

Erst Mitte Juli hatte der AK Vorrat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011 eingereicht.

Themenseiten: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, BSI, Big Data, Bundesverfassungsgericht, Datendiebstahl, Datenschutz, Internet, Kommunikation, Politik, Privacy

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