Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen „eiPOTT“-Hersteller

Angeblich besteht Verwechslungsgefahr zwischen dem Eierbecher und dem iPod. Außerdem ist der Name für einen Eierbecher dem Gericht zufolge "nicht üblich". Es kann keine humorvolle oder parodistische Auseinandersetzung erkennen.

Verwechslungsgefahr: Dieser Eierbecher könnte für einen iPod gehalten werden (Foto: Koziol).
Verwechslungsgefahr: Dieser Eierbecher könnte für einen iPod gehalten werden (Foto: Koziol).

Apple hat beim Oberlandesgericht Hamburg (Az 5 W 84/10) eine einstweilige Verfügung gegen einen Hersteller von Designerprodukten erwirkt. Das Erbacher Unternehmen Koziol hatte einen Eierbecher unter dem Namen „eiPOTT“ vertrieben. Das Gericht sah eine mögliche Verwechslungsgefahr zwischen dem Eierbecher und einem „Musikabspielgerät“ von Apple gegeben.

Die Richter gestehen der Namensgebung zwar zu, sie sei „eine witzige Idee“ und man müsse erstmal darauf kommen. Eine humorvolle oder parodistische Auseinandersetzung vermöge der Senat aber nicht zu erkennen. Daher könne man den Aspekt der Kunstfreiheit nicht gelten lassen.

Die Anspielung auf Apples "Musikabspielgerät" erkennt man vor allem an der Verpackung (Foto: Koziol).
Die Anspielung auf Apples „Musikabspielgerät“ erkennt man vor allem an der Verpackung (Foto: Koziol).

Zudem handle es sich bei dem Begriff eiPOTT um ein Kunstwort, das keinen klaren Sinngehalt habe und für Eierbecher „nicht üblich“ sei. Vielmehr ließen sich hinter dem Begriff auch andere Gegenstände vermuten, beispielsweise ein Eierkocher. Weiter führten die Richter aus, dass Koziol das Recht habe, jedes Produkt „eiPOTT“ zu nennen, das kein Eierbecher sei.

Koziol wurde zur Auflage gemacht, seinen Eierbecher umzubenennen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro. Apple war erst im dritten Anlauf mit seiner Klage erfolgreich. Die Vorinstanzen folgten Apples Argumentation nicht und konnten keine Verwechslungsgefahr erkennen.

Nach Angaben von Koziol ist das 2009 erschienene Produkt ein Verkaufsschlager. Es werde jetzt unter anderem Namen und in anderer Verpackung weiter vertrieben.

Themenseiten: Apple, Gerichtsurteil, Hardware, iPod

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Neueste Kommentare 

12 Kommentare zu Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen „eiPOTT“-Hersteller

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  • Am 23. August 2010 um 17:41 von Chris Schmidlin

    Humorlos
    Humorlose Firmen sollte man nicht berücksichtigen.
    Ich stehe dazu. Keine i-Geräte in meinem Haushalt (5 Personen).

    Zeigt den Idioten und deren Anwälten welche Umsätze sie damit verlieren.
    Kauft vorallem nichts vom von Allmachtsgefühlen besessenen Apfelkonzern.

    • Am 23. August 2010 um 19:57 von Pfau Thomas

      AW: Humorlos
      Ich habe immer gedacht apple heißt Apfel auf deutsch.
      Das heißt es ist etwas zu essen.
      Wiso hat man den Namen nicht als Obst geschützt?
      Gildet der Name Apple überhaupt als Markenname ?
      Ibm
      Microsoft
      Linux
      alle anderen Computer Firmen haben Markennamen die nichts mit alltagswörtern zu tun haben.

      • Am 24. August 2010 um 12:13 von hermann

        AW: AW: Humorlos
        ich denke, daß das eher von „veräppeln“ kommt

    • Am 23. August 2010 um 20:09 von Jürgen

      AW: Humorlos
      Sie haben völlig recht – aber was macht man mit den humorlosen Richtern des OLG Hamburg? Man ist geneigt, die ganze Geschichte für einen Aprilscherz zu halten: Wer in aller Welt verwechselt denn Apples iPod mit dem eiPOTT?

      Es wirft ein besonderes Licht auf das Unternehmen aus Cupertino, dass es seinen potentiellen Kunden so etwas überhaupt zutraut. Aber sicher geht es hier nur ums Geld – und da hört bei Apple der Spass ja ganz schnell auf.

      Als Apple-Fan und -Benutzer traue ich mich mit meinem iPod oder MacBook kaum noch an die Öffentlichkeit. Die Geräte sind ja mittlerweile stigmatisierend. Schade eigentlich. Ich nehm’s aber trotzdem mit Humor.

    • Am 23. August 2010 um 22:26 von Paul

      AW: Humorlos
      Ganz meine Meinung. Überhaupt: bei welchem Szenario könnte eine Verwechslung zu welchem Schaden für wen führen? Meine Fantasie reicht nicht aus, um diese Frage zu beantowrten.

  • Am 24. August 2010 um 12:07 von hermann

    werbewirksam
    ne bessere und billigere Werbung hätte koziol gar nicht haben können …

    • Am 24. August 2010 um 13:34 von ws

      AW: werbewirksam
      Genau, bis jetzt kannte ich das diesen Eierbecher nicht. Sieht aber witzig aus, werde ihn mir mal genauer ansehen.

      Danke Apple für diesen Hinweis.

      @ Apple: Wisst Ihr was „Bärendienst“ bedeutet? Und „negative Werbung“?

  • Am 24. August 2010 um 13:29 von Jonas

    Ich weiss nicht
    Bei ähnlichen fällen wurde die Klage schon öfters abgewiesen.

    Ich erinnere mich an einen Bericht, und das ist noch gar nicht so lange her.

    Da ist es um eine Klage von ‚Thor Steinar‘ gegen ‚Storch Heinar‘ gegangen.

    Ich fand das zwar gut, ist aber vom Prinzip das gleiche wie in diesem Bericht.

  • Am 1. September 2010 um 16:43 von Sven

    Koziol zeigt Humor
    Das nenn ich mal humorvoll mit der Klage von Apple umgehen.
    http://www.koziol.de/game

    • Am 7. September 2010 um 10:47 von hermann

      AW: Koziol zeigt Humor
      und hoffentlich haben sie den neuen Begriff auch schützen lassen…
      der könnte einigen Marktwert haben (grins!)

  • Am 15. September 2010 um 12:01 von Dennis X

    Humorvoll
    Koziol reagiert auf die Klage mit dem Onlinespiel eiPlay, in dem mit dem xxPott Eier gefangen werden sollen – vorsicht aber vor den Äpfeln!
    http://www.koziol.de/game

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