Street View: Google verlängert Frist für Löschanträge

Besitzer oder Bewohner von Gebäuden können deren Unkenntlichmachung nun bis 15. Oktober beantragen. Google sichert zudem zu, verantwortungsvoll mit den gespeicherten Daten umzugehen. Der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar zeigt sich zufrieden.

Google hat die Frist für Vorab-Löschanträge für seinen Kartendienst Street View auf acht Wochen verdoppelt. „Wir möchten damit den Bürgern, die sich gegen eine Veröffentlichung ihrer Häuser oder Wohnungen bei Street View entscheiden, ausreichend Zeit für ihren Widerspruch geben“, schreibt Philipp Schindler, Vice President Nord- und Zentraleuropa, in einem Blogeintrag.

Es sei erfreulich, dass es nach Gesprächen gelungen sei, die Widerspruchsfrist zu verlängern, sagt Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Google habe ihm zudem bestätigt, dass mit den Daten der Widersprechenden sorgsam umgegangen wird und sie nicht länger als nötig aufbewahrt werden. „Hierzu erwarten wir noch die Beantwortung eines Fragenkatalogs.“

Mit den Zusicherungen geht Google nach eigenen Angaben über die zuvor mit den deutschen Datenschutzbehörden beschlossenen Standards hinaus. Schon im April 2009 habe sich Google zu Maßnahmen verpflichten, die „weit über die in anderen Ländern hinausgehen und den besonderen Anforderungen der deutschen Datenschutzbehörden Rechnung tragen.

Diese Woche hatte Google ein Online-Tool für Street View bereitgestellt, mit dem Nutzer das Unternehmen beauftragen können, Gebäude und Grundstücke unkenntlich zu machen. Ursprünglich war die Widerspruchsfrist bis zum 15. September geplant. Nun steht das Werkzeug für die 20 deutschen Städte, die als erste in Street View online gehen, bis einschließlich 15. Oktober zur Verfügung.

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