Breitbandzugang ist in Finnland jetzt ein Grundrecht

Netzbetreiber müssen am ständigen Wohnsitz eines Bürgers mindestens 1 MBit/s Downstream bereitstellen. Bis 2015 wird die Infrastruktur auf 100 MBit/s ausgebaut. Finanziert wird der Ausbau von Staat, Netzbetreibern und aus EU-Geldern.

Mit dem Inkrafttreten eines neuen Telekommunikationsgesetzes haben seit 1. Juli Finnen an ihrem ständigen Wohnsitz einen gesetzlichen Anspruch auf eine Breitbandverbindung mit mindestens 1 MBit/s Downstream zu einem vernünftigen Preis. Damit wurde eine bereits im vergangenen Jahr geplante Gesetzesänderung umgesetzt.

Die finnische Regulierungsbehörde Ficora hat dazu für die bislang unterversorgten Regionen mindestens eine von insgesamt 26 Telekommunikationsfirmen als sogenannten Universalserviceprovider bestimmt. Dieser hat die Verpflichtung, den Breitbandzugang zur Verfügung zu stellen. Ficora prüft, ob dies auch zu einem fairen Preis geschieht. Für städtische Gebiete, in denen der Wettbewerb ausreichend ist, verzichtet die Behörde darauf, einen Universalprovider zu bestimmen, empfiehlt den Nutzern aber, mehrere Angebote zu vergleichen.

Die Maßnahme ist nur ein erster Schritt. Vor fast zwei Jahren hatte Finnland beschlossen, bis Ende 2015 seinen Bürgern einen gesetzlich verbrieften Zugang zu 100-MBit/s-Verbindungen zu geben. Demnach soll kein Haushalt „weiter als zwei Kilometer von einer Internetverbindung mit einer Bandbreite von mindestens 100 MBit/s entfernt sein“. Allerdings werden „etwa 2000 Haushalte in entlegenen Ecken des Landes nicht von dem Gesetz erfasst sein.“

Schnelle Breitbandverbindungen sollen jedoch nur dort eingerichtet werden, wo tatsächlicher Bedarf besteht. Die Netzbetreiber müssen 34 Prozent der anfallenden Kosten tragen. Den Rest teilen sich Staat, Gemeinden und EU. Der Staat hat dafür für den Zeitraum von 2009 bis 2015 66 Millionen Euro bereitgestellt. 24,6 Millionen Euro schießt der EU-Fonds zur ländlichen Entwicklung zu. Nichtkommerzielle Projekte erhalten bevorzugt Subventionen.

Außer Finnland sind Estland, Frankreich und die Schweiz Länder, die einen Internetzugang zum Grundrecht gemacht haben. In Estland und der Schweiz bezieht sich das Recht nur auf den Internetzugang. In Frankreich wurde das Gesetz im vergangenen Jahr beschlossen. Wie anschließend durch eine höchstrichterliche Entscheidung festgestellt wurde, geht es auch in Frankreich nur um das Recht auf Internetzugang, nicht auf Breitbandzugang. Finnland ist damit das erste Land, das den Breitbandzugang zum Grundrecht erhebt.

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1 Kommentar zu Breitbandzugang ist in Finnland jetzt ein Grundrecht

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  • Am 25. September 2015 um 17:38 von Sonntag, Dieter

    Deutschland, schäme dich, oh schäme dich!

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