Französische Wettbewerbshüter kritisieren Googles Adwords-Programm

Auslöser ist eine Beschwerde der Firma Navx. Sie bietet Datenbanken mit Standorten von Radarfallen an und darf diese nicht über Adwords bewerben. Das Verbot gilt aber nicht für Hersteller von GPS-Systemen, deren Geräte die Datenbanken enthalten.

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Wie The Register berichtet, hat die französische Kartellbehörde Autorité de la Concurrence Googles dominante Position im Markt für Suchwerbung kritisiert. Sie wirft dem Suchanbieter vor, unrechtmäßig das Adwords-Kundenkonto des Unternehmens Navx gelöscht zu haben, einem Anbieter einer Datenbank mit Standorten von Radarfallen. Es gibt Google fünf Tage Zeit, das Konto von Navx wiederherzustellen.

Anfang des Jahres hatte sich Navx dem Bericht zufolge bei der Behörde beschwert. Google soll auch die Kundenkonten anderer Firmen storniert haben, die ähnliche Produkte wie Navx anbieten. Einer Mitteilung der Autorité de la Concurrence zufolge hatte Google die Adwords-Regeln für diesen Bereich 2008 verschärft. Den betroffenen Unternehmen wurde aber nicht mitgeteilt, warum ihre Konten gelöscht wurden. Google hat sie auch nicht vorab informiert.

Die Kartellbehörde hält laut The Register Googles Richtlinien in diesem Fall für diskriminierend. Hersteller von Navigationssystemen, die Datenbanken zu Radarfallen enthalten, dürften weiterhin ihre Produkte über Adwords bewerben. Den Anbietern der Datenbanken sei dies aber untersagt. Die Wettbewerbshüter wiesen auch darauf hin, dass Datenbanken mit Standorten von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, im Gegensatz zu Radarwarnern, in Frankreich erlaubt seien.

Die Autorité de la Concurrence habe ihre Ermittlungen gegen Google noch nicht abgeschlossen, heißt es weiter. Sie sei auch in der Lage, Bußgelder zu verhängen.

Themenseiten: Business, GPS, Google, Navigation

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