Urheberrecht: Justizministerin nimmt Provider in die Pflicht

Anbieter sollen automatisch Warnhinweise anzeigen, wenn ein Nutzer das Copyright verletzt. Netzsperren für Wiederholungstäter schließt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger aus. Kreative müssen selbst bestimmen können, wer ihre Werke wie nutzen darf.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich in einer Rede zum Urheberrecht vom 14. Juni für das Urheberrecht stark gemacht. Sie fordert Provider und Sharehoster zu mehr Pflichtgefühl auf.

Provider dürften die Verantwortung nicht mehr auf die User abschieben. Sie müssten stattdessen „ein vitales Eigeninteresse daran haben, ihre Geschäftsmodelle nicht als Plattform für illegale Aktivitäten missbrauchen zu lassen“. Ein breiter angelegter Zugang, der sich nicht nur auf individuelle Urheberrechtsverletzungen konzentriert, könnte „sehr viel effektiver sein – und auch den einzelnen User weniger belasten“.

Leutheusser-Schnarrenberger kann sich Stoppschilder für Raubkopierer vorstellen. Anbieter von Inhalten sollen die Nutzer automatisch warnen, wenn sie dabei sind, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen. Wenn jemandem vor Augen geführt werde, dass er rechtswidrig handelt und welche Sanktionen ihm drohen, könne das durchaus eine erzieherische Wirkung haben. Eine gesetzlich angeordnete Kontrolle des Surfverhaltens dürfe es allerdings nicht geben.

Netzsperren als Strafe für Wiederholungstäter, wie etwa in Frankreich, lehnt die Ministerin ab: „Das ist keine Alternative, denn das ist ein tiefer Eingriff in die Kommunikationsfreiheit.“

Die Justizministerin spricht sich auch dezidiert gegen eine sogenannte Kulturflatrate (PDF) aus, bei der jeder Anschlussinhaber einen Pauschalbetrag für urheberrechtlich geschützte Netzinhalte bezahlen müsste. Hier sei die „Selbstbestimmung der Kreativen über die Nutzung ihrer Werke gefährdet“. Das Problem bei der Umsetzung liege vor allem darin, dass eine Kulturflatrate „das Urheberrecht auf den bloßen Vergütungsanspruch reduziert“.

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