Privatsphäre: EU kritisiert Facebooks Änderungen

In einem offenem Brief an das Social Network bezeichnen EU-Datenschutzberater die jüngsten Änderungen zum Nachteil der Anwender als "nicht akzeptabel". Nutzer sollten ihrer Ansicht nach in der Standardeinstellung besser geschützt sein.

Datenschützer der Europäischen Kommission haben die jüngste Änderung der Privatsphäreeinstellungen auf Facebook gerügt. Es sei „nicht akzeptabel“, dass Facebook seit Ende 2009 Daten seiner Mitglieder ohne deren Erlaubnis öffentlich mache, schreibt die Datenschutzgruppe Artikel 29 in einem offenen Brief an das Social Network. Die Arbeitsgruppe berät die Europäische Kommission in Datenschutzfragen.

Soziale Netzwerke müssten Standardeinstellungen anbieten, in denen die Weitergabe von Profilinformationen und Daten über die Verbindungen des Anwenders „auf selbst gewählte Kontakte beschränkt“ seien, fordern die EU-Datenschützer. Jeder weitere Zugriff, etwa durch Suchmaschinen, sollte nur auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers erfolgen können. Es sei „nicht akzeptabel, dass das Unternehmen die Standardeinstellungen für sein Soziales Netzwerk grundlegend und zum Nachteil des Anwenders geändert habe.“

Im Dezember 2009 hatte Facebook seine Mitglieder darauf hingewiesen, dass Daten wie der Name, das Profilfoto, das Geschlecht, die Stadt, Netzwerke, Freundeslisten und Fan-Seiten bis auf Widerspruch öffentlich gemacht würden. Der Brief der EU-Datenschützer weist Facebook auch darauf hin, dass Anwender die Kontrolle darüber haben müssten, welche persönlichen Daten an welche Drittanbieter weitergegeben würden.

„Anbieter von Sozialen Netzwerken sollten sich dessen bewusst sein, dass es ein Verstoß gegen Datenschutzgesetze bedeutet, wenn sie persönliche Informationen von anderen Individuen in einem Benutzerprofil aus geschäftlichen Gründen benutzen, wenn diese nicht ihre freie und eindeutige Zustimmung gegeben haben“, schreibt die Datenschutzgruppe weiter.

Facebook antwortete in einer Stellungnahme, dass man das „Feedback und die Anregungen“ der Arbeitsgruppe schätze. Das Unternehmen wies jedoch gleichzeitig darauf hin, dass die EU-Berater den Gebrauch von Pseudonymen in Profilen befürwortet hätten.

„In dem offenen Brief gab es viele Punkte, denen wir zustimmen. Anderen können wir aber nicht zustimmen. Dazu gehört der vorgeschlagene Gebrauch von Pseudonymen in Sozialen Netzwerken“, schreiben die Unternehmenssprecher. „Facebook gründet sich schon immer auf eine Kultur der echten Namen. Unserer festen Überzeugung nach erhöht das die Verantwortlichkeit und schafft ein sichereres und vertrauenswürdigeres Umfeld für unsere Anwender. Es gibt genügend Orte im Web, in denen jemand anonym bleiben kann – Facebook gehört nicht dazu.“

Das Unternehmen ergänzte, dass es sich „in erster Reihe“ fühle, wenn es darum gehe, den Anwendern viele Optionen für die Anpassung ihrer individuellen Einstellungen zu geben. So könnten sie so viele Informationen schützen, wie sie wollten. „Schon jetzt geben wir den Anwendern die Möglichkeit, das Indexieren ihrer Informationen durch Suchmaschinen zu verhindern. Erst kürzlich haben wir hochdetaillierte Datenschutzeinstellungen für Applikationen eingeführt. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit der Artikel 29 Datenschutzgruppe.“

Die neue „umgehende Personalisierung“ auf Facebook hatte bereits die Kritik von Datenschützern hervorgerufen. Unter anderem warnten auch deutsche Verbraucherschützer in diesem Zusammenhang vor dem Sozialen Netzwerk.

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