Word-Patentstreit: US-Patentamt bestätigt Gültigkeit des i4i-Patents

Nach Ansicht der Behörde sind alle Ansprüche des kanadischen Unternehmens berechtigt. Microsoft erwägt dennoch weitere rechtliche Schritte. Dazu zählt auch eine Eingabe beim Obersten Gerichtshof der USA.

Das US-Patentamt hat ein Patent des kanadischen Unternehmens i4i für gültig erklärt, das Gegenstand eines Rechtsstreits mit Microsoft ist. Nach Angaben des Unternehmens hat die Behörde die Patentierbarkeit aller im Patent 5.787.449 genannten Ansprüche bestätigt.

Microsoft soll mit bestimmten Funktionen seiner Textverarbeitung Word gegen das 1998 gewährte XML-Tagging-Patent von i4i verstoßen. Im Mai 2009 hatte ein Gericht in Texas Microsoft zur Zahlung von 200 Millionen Dollar verurteilt. Im August wurde zudem ein Verkaufsverbot gegen Word verhängt und das Bußgeld um weitere 40 Millionen Dollar erhöht. Das daraufhin angestrengte Berufungsverfahren verlor Microsoft im Dezember 2009. Im März 2010 bestätigte ein US-Berufungsgericht die Ansprüche des kanadischen Unternehmens gegen den Softwareanbieter erneut.

„Das ist ein sehr bedeutender Schritt in unserem Rechtsstreit mit Microsoft“, kommentierte i4i-Chairman Loudon Owen die Entscheidung des Patentamts. „Um es einfach zu machen: i4is Patent ist klar und eindeutig gültig. Obwohl Microsoft die Patentansprüche mit allen Mitteln angegriffen hat, stimmt das Patentamt mit i4i überein und bestätigt die Gültigkeit unseres Patents.“

Trotz der erneuten Niederlage will sich Microsoft weiter gegen i4is Patentklage wehren. „Wir sind enttäuscht, aber es bleiben immer noch wichtige patentrechtliche Fragen offen“, sagte Microsoft-Sprecher Kevin Kutz. Zu den möglichen Optionen gehöre auch eine Eingabe beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten.

Der Rechtsstreit zwischen Microsoft und i4i dauert seit März 2007 an. Im April wurde ein Antrag Microsofts auf eine Anhörung vor dem kompletten Senat („En Banc“) des Berufungsgerichts für den Federal Circuit und damit auch ein weiteres Berufungsverfahren abgelehnt.

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