Einstweilige Verfügung: Twitter-Nutzer haftet für Links

Ein Unternehmer hat den Kurznachrichtendienst zur Verlinkung auf Webseiten genutzt, die falsche Behauptungen über eine Konkurrenzfirma enthalten. Den Streitwert für das Eilverfahren beziffert das Gericht auf 17.000 Euro. Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt steht als PDF zur Verfügung.

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main haften Twitter-Nutzer für Links, die zu rechtswidrigen Inhalten führen. Im konkreten Fall hatte eine Unternehmer über sein Twitter-Konto auf Websites verlinkt, die wahrheitswidrige Behauptungen über eine Konkurrenzfirma enthielten.

Dies ist dem Unternehmer nun mit der Einstweiligen Verfügung (Az. 3-08 O 46/10) unter Androhung eines Ordnungsgelds von 250.000 Euro untersagt. Der Streitwert des Eilverfahrens beträgt 17.000 Euro, den Hauptsachestreitwert hat das Gericht auf 25.000 Euro festgesetzt.

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt ist durch die Veröffentlichung des Rechtsanwalts der klagenden Partei bekannt geworden. Anwalt Hajo Raschhofer hat die einstweilige Verfügung als PDF veröffentlicht.

Die Rechtslage in Sachen Linkhaftung ist allerdings nicht eindeutig. „Manche Juristen sind der Meinung, man müsse sich nur deutlich genug von den verlinkten Seiten distanzieren, andere fordern eine Haftung für jeden bewusst gesetzten Link“, schreibt beispielsweise der Jurist Henning Krieg in seinem Blog. Er fordert vom Gesetzgeber, dass die Bedingungen für Linkhaftung konkreter definiert werden müssen. Urteile zu Internetrecht und Linkhaftung stehen unter anderem auf telemedicus.info zur Verfügung.

Einstweilige Verfügung zu Twitter-Linkhaftung

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2 Kommentare zu Einstweilige Verfügung: Twitter-Nutzer haftet für Links

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  • Am 22. April 2010 um 15:52 von JSCH TRADING GmbH

    Haftbarkeit für Links und deren Inhalte!
    Ja wo kommen wir da hin? Wenn jeder für die Site eines anderen haftbar gemacht werden kann, wenn er einen Link dahin setzt! Szenario: ich linke auf eine Site, dabei ist auf der Site alles nach Gesetz. Nun wird die Site überarbeitet, dabei wird nun gegen geltendes Recht verstossen. Mein Link steht wie vorher…. da kann doch keiner kommen und sagen ich sei dafür haftbar zu machen! Wo ist der gesunde Menschenverstand geblieben in diesem Land? Ihr Deutschen ähnelt immer mehr euren Freunden den Amis…! Es kommt noch der Tag, wo man euch das Internet verbietet weil Ihr die Möglichkeit hättet illegale und Strafbare Sit’s auf zurufen!!!! THX JSCH TRADING GmbH

  • Am 23. April 2010 um 11:35 von Thomas F.

    völlig korrekt, er ist natürlich haftbar
    Ein Tweet besteht aus 140 Zeichen und ist nicht etwa eine umfangreiche Website, auf der „unter anderem“ auch eine Linksammlung angeboten wird. Bei Twitter wird in einem Tweet gezielt nur EIN Link aufgrund seines Inhaltes verbreitet. Wer dies nutzt, um auf Webseiten zu verweisen, die unwahre Inhalte ausgerechnet über eine Konkurrenzfirma verbreiten, der ist natürlich in jedem Fall haftbar bzw. ist dieses Verhalten abzumahnen.

    Das Argument „gestern war die Seite hinter dem Link aber noch nicht ungesetzlich“ ist Schaumschlägerei. Ich hatte jahrelang umfangreiche Linklisten im Internet und noch NIE wurde eine Seite plötzlich „böse“.

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