Branchenverband klagt gegen neue Tarife für optische Speichermedien

Die Festsetzung von Gebühren durch die ZPÜ für Blu-ray-Disc und Audio-CD-R/RW ist laut Informationskreis Aufnahmemedien rechtswidrig. Bei anderen Medientypen kritisiert der Verband Tarifhöhe, -berechnung und -klassifizierung.

Der Informationskreis Aufnahmemedien hat gegen die Abgabeforderungen für CD- und DVD-Rohlinge geklagt. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) verlangt seit 1. Januar 2010 von Herstellern und Importeuren von optischen Speichermedien neue Tarife. Am höchsten fällt die Vergütung für einen Blu-ray-Rohling (25 GByte) aus: Je Stück sollen 3,473 Euro an die GEMA abgeführt werden.

„Mit unserem Schritt, die gerichtliche Hilfe des Oberlandesgerichts München in Anspruch zu nehmen, wird deutlich gemacht, dass die von der ZPÜ veröffentlichten Tarife so nicht hätten veröffentlicht werden dürfen“, sagt Paul Koglin, Vorsitzender des Verbandes und Deutschland-Geschäftsführer von Imation. Bis zu einer endgültigen Entscheidung sehe man sich nicht an die Forderungen gebunden.

Seit 1. Januar 2010 gibt es laut dem Verband keine verbindlichen Vergütungssätze für CD- und DVD-Rohlinge mehr. Die von der ZPÜ Ende Dezember im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarife (siehe Tabelle am Ende der Meldung) stellen lediglich Forderungen der Verwertungsgesellschaften dar. Die Hersteller halten diese in ihrer Höhe für unangemessen. Der Informationskreis Aufnahmemedien, dem unter anderem Hama, Imation, Maxell, Panasonic, Philips und Verbatim angehören, hatte seit 2007 mit den Verwertungsgesellschaften über neue Vergütungssätze verhandelt, ohne sich jedoch auf einen Gesamtvertrag einigen zu können.

Der Informationskreis Aufnahmemedien hat seit 1985 einen Gesamtvertrag mit der ZPÜ. Er wurde bei Einbeziehung neuer Produkte immer wieder angepasst und durch Zusatzvereinbarungen ergänzt. Diesen Vertrag hatte die ZPÜ jedoch nach der Gesetzesnovelle zum 31. Dezember 2008 gekündigt.

Nach dem Scheitern der Verhandlungen im Jahre 2008 war ein Schiedsstellenverfahren eingeleitet worden. Die im jetzt vorgelegten Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt vorgesehenen Vergütungssätze sind laut Informationskreis Aufnahmemedien nicht nur zu hoch, sondern entsprechen auch nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Außerdem seien die Berechnungen fehlerhaft und einzelne Produkte würden falsch klassifiziert.

In dem Schiedsstellenverfahren sind empirische Untersuchungen durchgeführt worden. Deren Ergebnisse liegen längst vor, sind aber dem Informationskreis Aufnahmemedien nicht mitgeteilt worden. Seiner Ansicht nach habe aber jeder Inkassopflichtige einen Anspruch, diese Ergebnisse zu kennen. Darauf könne nur verzichtet werden, wenn die Verbände der Hersteller mit den Verwertungsgesellschaften einen Gesamtvertrag schlössen. Die GEMA beruft sich dagegen im Wesentlichen auf die Paragrafen 54 und 54a der neuen Fassung des Urheberrechtsgesetzes. Die Höhe der Tarife begründete eine GEMA-Sprecherin gegenüber ZDNet bereits vor einigen Wochen mit den Ergebnissen der Studie der Schiedsstelle.

Unabhängig davon stehen die am 30. Dezember 2009 veröffentlichten Tarife für Blu-ray-Disc und Audio-CD-R/RW in den Augen des Branchenverbandes nicht in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und sind daher rechtswidrig. Er begründet das damit, dass Verhandlungen über Gesamtverträge mit den Verbänden zu diesen Produktkategorien bisher nicht einmal aufgenommen worden, geschweige denn gescheitert seien.

Vergütungen für die private Vervielfältigung für optische Speichermedien

Produkt Vergütung (1. Januar 2008 – 31. Dezember 2009) Vergütung (ab 1. Januar 2010) Bisheriger durchschnittlicher Endkundenpreis des Mediums (Stand 1. Februar 2010)
CD-R 7,2 Cent je Spielstunde für 30 Prozent der Rohlinge 6,2 Cent pro Stück 15 Cent
CD-RW 7,2 Cent je Spielstunde für 30 Prozent der Rohlinge 19,7 Cent pro Stück 11 Cent
DVD+/-R, 4,7 GByte 8,7 Cent je Spielstunde 13,9 Cent pro Stück 14 Cent pro Stück
DVD+/-RW 4,7 GByte 8,7 Cent je Spielstunde 27,1 Cent pro Stück 93 Cent
DVD-RAM, 4,7 GByte 8,7 Cent je Spielstunde 55 Cent pro Stück 1,83 Euro pro Stück
DVD-RAM, 9,4 GByte 1,264 Euro pro Stück 1,264 Euro pro Stück 3,94 Euro pro Stück
DVD Double Sided, 9,4 GByte 11,7 Cent pro Stück 11,7 Cent pro Stück 3,86 Euro pro Stück
DVD Double Layer / Dual Layer, 8,5 GByte 38,6 Cent pro Stück 38,6 Cent pro Stück 1,20 Euro pro Stück
Blu-ray, 25 GByte 3,473 Euro pro Stück 3,473 Euro pro Stück 3,48 Euro pro Stück

Bei den genannten Vergütungen handelt es sich um die am 30. Dezember 2009 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarifvorstellungen der ZPÜ. Die Endkundenpreise wurden durch Recherche in einer Preissuchmaschine ermittelt und sollen lediglich als Orientierung dienen. Sie verstehen sich pro Stück in einer der einfachsten Ausführungen und ohne Jewel Case.

Themenseiten: Blu-ray, Business, Urheberrecht

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1 Kommentar zu Branchenverband klagt gegen neue Tarife für optische Speichermedien

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  • Am 19. April 2010 um 20:40 von Paul

    Welche Grundlage steckt dahinter?
    Mir ist völlig schleierhaft, auf welcher Grundlage die Forderungen von GEMA & Co. beruhen. Was zwingt die Hersteller von Speichermedien, sich überhaupt an den Verhandlungstisch zu setzen? Was passiert, wenn es keine Einigung gibt und die Hersteller die Medien einfach weiter verkaufen?

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