ACTA-Entwurf wird erstmals am 21. April veröffentlicht

Er soll weder Internetsperren für Raubkopierer noch verpflichtende Grenzkontrollen vorsehen. Die Positionen der jeweiligen ACTA-Mitglieder bleiben geheim. Das Europaparlament hatte zusammen mit Datenschützern mehr Transparenz gefordert.

Am 21. April wird der erste offizielle Entwurf des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) veröffentlicht werden, das die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen international vereinheitlichen soll. Die Entscheidung zur Veröffentlichung trafen die Unterhändler der Mitgliedsstaaten bei ihrer achten Verhandlungsrunde in Wellington, Neuseeland. In einer gemeinsamen Stellungnahme aller Verhandlungsteilnehmer heißt es: „Der Entwurf wird hilfreich für die Erarbeitung einer finalen Lösung sein. Aus diesem Grund stimmen alle Teilnehmer darin überein, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, der Öffentlichkeit einen in dieser Diskussion entstandenen, überarbeiteten Text zur Verfügung zu stellen, der den wesentlichen Fortschritt wiedergibt, so wie er sich in dieser Verhandlungsrunde ergeben hat.“

Laut Stellungnahme wurden die „bestehenden Differenzen“ zwischen den Rechtssystemen, Zollvorschriften Strafverfolgungssystemen und „den speziellen Vorschriften für das digitale Umfeld“ der verschiedenen Länder weitestgehend ausgeräumt. „ACTA wird nicht in das Recht der Unterzeichnerstaaten eingreifen, die fundamentalen Rechte und Freiheiten ihrer Bürger zu respektieren.“

Kein Teilnehmer der Beratungen hätte vorgeschlagen, die Regierungen dazu zu verpflichten, „abgestufte Reaktionen“ oder einen „Three-strikes“-Ansatz bei Urheberrechtsverletzungen im Internet anzuordnen, steht in der Stellungnahme der ACTA-Verhandlungsführer. Es gebe auch keine Verpflichtung, dass Zollbehörden Gepäckstücke oder elektronische Geräte auf Raubkopien untersuchen müssten.

Bislang waren die ACTA-Verhandlungen und ihre Ergebnisse streng geheim. Gelegentlich sickerten jedoch Texte im Internet durch, bei denen es sich angeblich um Entwürfe für das Abkommen handelte.

Das Europaparlament hatte Anfang März 2010 mehr Transparenz bei den ACTA-Verhandlungen gefordert. Dem schlossen sich auch Datenschützer wie Peter Hustinx und verschiedene Bürgerrechtsgruppen an.

„Wenn es einen offiziellen Entwurfstext gibt, können Regierungsvertreter genaue Fragen zu diesem Text stellen“, erklärt der kanadische Spezialist für Internetrecht, Michael Geist, in einem Blogbeitrag. „Viele [Regierungsvertreter] lehnten das bis jetzt ab, weil sie sich zu keinen Fragen äußern wollten, die auf inoffiziellen oder durchgesickerten Dokumenten beruhten.“

Zu den Teilnehmern der ACTA-Verhandlungen zählen Australien, Kanada, die Europäische Union (vertreten durch die Europäische Kommission) sowie Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, Schweiz und die USA. Trotz der bevorstehenden Veröffentlichung des ACTA-Entwurfs werden die Positionen der jeweiligen Teilnehmerländer weiterhin vertraulich behandelt, heißt es in der Stellungnahme.

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