Breitbandausbau: umstrittene Entscheidung der Bundesnetzagentur

Grundlage für die von der Bundesnetzagentur festgelegten Tarife ist die „effizienzbezogene Modellierung des Investitionswertes anhand des analytischen Kostenmodells des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) im Hinblick auf die Trassenführung und Nachfragebündelung.“ Diese Berechnungsform sei gewählt worden, da die Regulierer die Verwendung von Wiederbeschaffungspreisen für geboten hielten, denn „die Kalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungswerten gewährleistet gegenüber einem Rückgriff auf historische Kosten hinreichende Investitionsanreize, nicht zuletzt in neue Technologien.“

Genau das sehen die Telekom-Konkurrenten aber anders. „So liegen sowohl die für den Zugang zum Schaltkasten als auch zum Leerrohr festgelegten Preise immer noch bis zu drei Mal so hoch wie die Kosten einer effizienten Leistungsbereitstellung auf Basis von Wiederbeschaffungswerten“, sagt Grützner. Das zeigten auch Berechnungen eines Gutachtens im Auftrag eines Wettbewerbers.

Umstrittene Berechnungsgrundlagen

Die Entscheidung, zur Tariffindung die Wiederbeschaffungskosten zugrunde zu legen, stehe zudem im Gegensatz zur Auffassung der EU und dem Verwaltungsgericht Köln. Grützner fordert daher die „Berücksichtigung historischer Kosten bei bereits bestehender Infrastruktur um sicherzustellen, dass nicht künstlich hohe Preise festgesetzt werden.“

Doch damit nicht genug. Die Wahl der Berechnungsmethode führe auch dazu, dass sich Investitionen in bestimmte Geschäftsmodelle besser rechnen als in andere. „Es ist nicht Aufgabe der Behörde, Invest und Wettbewerb im Bereich VDSL zu verteuern und so indirekt Geschäftsmodelle zu schützen, die in einigen lukrativen Metropolen Glasfasernetze ausrollen. Eine wettbewerbsneutrale Entscheidung hätte auch dort einen Glasfaserausbau beschleunigt, wo nach Auffassung des WIK-Instituts rund Dreiviertel der Bevölkerung davon profitieren könnten, da die Erschließung der Schaltkästen mit Glasfasern in vielen Fällen einen wirtschaftlich sinnvollen Zwischenschritt zu Erschließung von Gebäuden mit Glasfasern ist“, so der VATM-Geschäftsführer.

Etwas zurückhaltender in seiner Kritik ist der Bundesverband Breitbandkommunikation: Ob auf Basis dieser Preise nun auch wirklich ein Investitionsanreiz für die Wettbewerbsunternehmen gesetzt worden ist, müsse noch überprüft werden.

Keine kurzfristigen Impulse erwartet

Einig sind sich Breko und VATM aber darin, dass die jetzt getroffene Weichenstellung keinen kurzfristigen Impuls zur Erreichung der ehrgeizigen Ziele der Breitbandinitiative der Bundesregierung bringen wird. Als Grund nennen die Verbände, dass die Telekom noch bis zum Jahresende einen Teil ihrer Leistungen den Wettbewerbern „nach Aufwand“ in Rechnung stellen darf. „Damit fehlt den alternativen Netzbetreibern bis auf Weiteres eine eindeutige Berechnungsgrundlage und damit Planungssicherheit“, sagt Breko-Geschäftsführer Stephan Albers. Das führe zu Investitionsverzögerungen.

In die gleiche Kerbe schlägt auch VATM-Sprecher Grützner. Die Abrechnung nach Aufwand erschwere die Planungen der Unternehmen, die in Glasfaser investieren wollen und gebe der DTAG einen großen Spielraum, den Zugang weiter zu verteuern. Aus seiner Sicht hätte die Bundesnetzagentur schon jetzt Pauschalen festlegen können, „da die Telekom nach drei Jahren VDSL-Ausbau und Pilotprojekten mit Wettbewerbern bereits über ausreichend viele Erfahrungswerte verfügt.“

Dass die Entscheidungen seiner Behörde nicht unumstritten sein werden, hat Kurth wohl schon geahnt. Die Bekanntmachung ließ er gleich von mahnenden Worten begleiten: „Beide Seiten haben immer wieder beteuert, den Breitbandausbau in Deutschland zügig vorantreiben zu wollen. Jetzt, da alle Voraussetzungen auf dem Tisch liegen, erwarte ich sowohl von der Deutschen Telekom AG als auch von den Wettbewerbern, dass sie die von uns in der letzten Zeit getroffenen Entscheidungen im Interesse der Verbraucher schnell umsetzen. Es wäre bedauerlich, wenn die ehrgeizigen Ziele der Bundesregierung beim Breitbandausbau durch gerichtliche Auseinandersetzungen unnötig verzögert würden.“ Dem bleibt aus Sicht des Verbrauchers wohl nichts hinzuzufügen.

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