Bundesnetzagentur bestimmt Entgelte für Glasfaserinfrastruktur

Für den Zugang zu Multifunktionsgehäusen müssen Wettbewerber monatlich zwischen 28,49 und 113,94 Euro zahlen. Die Telekom hatte bis zu 173,32 Euro verlangt. Pro Meter Kabelkanalanlage werden statt der geforderten 43 Cent nur 12 Cent fällig.

Die Bundesnetzgantur hat am Freitag die Entgelte festgelegt, welche die Deutsche Telekom Wettbewerbern für den Zugang zu ihrer Glasfaserinfrastruktur in Rechnung stellen darf. Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz in einem Multifunktionsgehäuse liegt mit 113,94 Euro deutlich unter der von der Telekom beantragten Gebühr von 173,32 Euro.

Die Kosten werden auf alle Zugangsnutzer, einschließlich der Telekom, umgelegt. Pro Verteilerkasten stehen bis zu vier Einbauplätze zur Verfügung, so dass Wettbewerber zwischen 28,49 und 113,94 Euro im Monat zahlen müssen.

Den monatlichen Tarif je Meter für die Nutzung eines Kabelleerrohrs der Telekom durch Wettbewerber hat die Bundesnetzagentur auf 0,12 Euro festgesetzt. Hierfür hatte die Telekom ein monatliches Überlassungsentgelt von 0,43 Euro beantragt. Auch die Entgelte für die Zugangsgewährung, etwa Angebots-, Projektierungs- und Bereitstellungsentgelte, wurden gegenüber dem Telekom-Antrag zum Teil deutlich gekürzt.

„Die festgelegten Entgelte ermöglichen den Wettbewerbern den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom AG zu fairen Preisen. Durch die Zugrundelegung von Wiederbeschaffungskosten setzen die Entgelte Anreize für effiziente Investitionen in moderne Breitbandinfrastruktur. Darüber hinaus erlauben sie der Deutschen Telekom eine auskömmliche Zweitverwendung ihrer bereits vorhandenen Infrastruktur“, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Entgelte sind bis zum 30. Juni 2011 befristet. Die nach Aufwand genehmigten Entgelte wird die Bundesnetzagentur Ende dieses Jahres einer erneuten Überprüfung unterziehen, um auf Grundlage der bis dahin gewonnenen Erfahrungen dann möglichst pauschalierte Entgelte festlegen zu können. Anfang Dezember 2009 hatte die Bundesnetzagentur bereits die Bedingungen bestimmt, zu denen die Telekom ihren Mitbewerbern Zugang zu ihrer Breitbandinfrastruktur gewähren muss.

Der Branchenverband Breko begrüßte die Entscheidung der Bundesnetzagentur, nicht den „deutlich zu hohen Preisforderungen der Telekom“ zu folgen. Allerdings kritisiert er, dass die Telekom bis zum Jahresende einen Teil ihrer Leistungen „nach Aufwand“ den Wettbewerbern in Rechnung stellen darf.

„Damit fehlt den alternativen Netzbetreibern bis auf Weiteres eine eindeutige Berechnungsgrundlage und damit Planungssicherheit“, sagte Breko-Geschäftsführer Stephan Albers. Erst konkret kalkulierbare Kosten schafften die Voraussetzungen für eigene Investitionsentscheidungen. „Daher wird die erst für das Jahresende vorgesehene Überprüfung und die erforderliche Pauschalierung der zunächst nach Aufwand genehmigten Entgelte durch die Bundesnetzagentur zu Investitionsverzögerungen führen.“

Bundesnetzagenturpräsident Kurth erklärte dazu: „Beide Seiten haben immer wieder beteuert, den Breitbandausbau in Deutschland zügig vorantreiben zu wollen. Jetzt, da alle Voraussetzungen auf dem Tisch liegen, erwarte ich sowohl von der Deutschen Telekom als auch von den Wettbewerbern, dass sie die von uns in der letzten Zeit getroffenen Entscheidungen im Interesse der Verbraucher schnell umsetzen. Es wäre bedauerlich, wenn die ehrgeizigen Ziele der Bundesregierung beim Breitbandausbau durch gerichtliche Auseinandersetzungen unnötig verzögert würden.“

Themenseiten: BREKO, Breitband, Deutsche Telekom, Internet, Telekommunikation

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