Bundesdatenschützer fordert strengere Regeln für Internetkonzerne

Google oder Facebook praktizieren laut Peter Schaar auch "eine Art Vorratsdatenspeicherung". Daher müssen seiner Ansicht nach die in Deutschland und Europa gültigen Bestimmungen auch für private Datensammler gelten.

Peter Schaar (Bild: BfDI)
Peter Schaar (Bild: BfDI)

Nach dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, strengere Datensammelregeln für Internetkonzerne. „Private Datensammlungen großer Unternehmen wie Google sind ja schon viel genauer, umfangreicher und aussagekräftiger als das, was durch eine staatlich verordnete Speicherung erfasst wird“, sagte Schaar dem Nachrichtenmagazin „Focus“. „Was Google macht, ist auch eine Art Vorratsdatenspeicherung, das kann ich nicht anders sehen.“

Daher müssten die in Deutschland und Europa geltenden Datenschutzbestimmungen auch auf private Datensammler wie Google oder Facebook angewandt werden, um deren „private Datenmacht“ zu begrenzen, so der Bundesdatenschützer.

Schaar äußerte zudem Zweifel daran, dass es zu einer schnellen Neufassung des vom Bundesverfassungsgericht in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung komme. Dieses sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter jegliche Verkehrsdaten vorsorglich und ohne konkreten Anlass sechs Monate lang speichern müssen, um sie bei Bedarf den Strafverfolgungsbehörden zu übergeben.

„Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung haben bislang nicht nachgewiesen, dass dieses Instrument bei der Verhinderung oder Aufklärung schwerer Straftaten unverzichtbar ist“, sagte Schaar. „Auch die Bundesregierung argumentierte überwiegend mit Fällen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte das umstrittene Gesetz vergangene Woche gestoppt, da es nach Ansicht der Karlsruher Richter gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und damit gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt. Die Provider müssen daher alle bisher gespeicherten Daten löschen.

Das Gericht forderte vor allem „anspruchsvolle und normenklare Regelungen“ hinsichtlich Datenschutz, Datensicherheit und Zugriffsrechte, so dass die Bundesregierung jetzt nachbessern muss. Die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie stellten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil allerdings nicht in Frage. Dennoch will Brüssel die Richtlinie zur Datenspeicherung überprüfen, um sicherzustellen, dass sie mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist.

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