Vorratsdatenspeicherung: Freibrief für den Gesetzgeber

Den Prozess gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht haben die Kläger nur formal gewonnen. Der Gesetzgeber darf die Daten trotzdem erheben lassen. Der Datenschutz wurde um über 25 Jahre zurückgeworfen.

Vor genau einer Woche hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung, wie sie in Deutschland seit Januar 2008 Gesetz ist, für verfassungswidrig erklärt. Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes werde verletzt, urteilte das Gericht.

Unmittelbar nach seiner Verkündung wurde das Urteil von vielen Parteien gelobt. FDP, Grüne und die Piratenpartei begrüßten den Spruch der Karlsruher Richter einhellig. Wirft man jedoch einen genaueren Blick auf den Urteilstext, so erkennt man, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht als grundsätzlich verfassungswidrig angesehen wird.

Bereits im ersten Leitsatz zum Urteil stellt das Gericht fest: „Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten […] ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar“. Damit entscheidet das Gericht anders als im sogenannten Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983.

Damals verbot das Bundesverfassungsgericht eine von der Bundesregierung geplante Volkszählung. In der Urteilsbegründung hieß es damals: „Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG umfasst.“

Dieses Urteil wird heute als der Grundstein des modernen Datenschutzes angesehen. Mit ihm wurde der Begriff des „Grundrechts“ auf informationelle Selbstbestimmung geboren. Für dieses „Grundrecht“ konnte sich zwar bis heute keine Mehrheit zur Verankerung im Grundgesetz finden, jedoch war es allgemein anerkannt.

Es leitete sich aus dem Grundrecht der Menschwürde (Artikel 1 Absatz 1) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wurde 1954 vom Bundesgerichtshof entwickelt und stützt sich auf Artikel 2 Absatz 1 (freie Entfaltung der Persönlichkeit).

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Neueste Kommentare 

3 Kommentare zu Vorratsdatenspeicherung: Freibrief für den Gesetzgeber

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  • Am 10. März 2010 um 11:36 von BeWild

    zu früh gefreut
    Ich hatte bisher leider keine Zeit mich näher mit dem genauen Wortlaut des Urteils auseinander zu setzen, aber ich hatte es schon irgendwie im Urin, dass da noch was dickes kommen wird.
    Was bedeutet das für mich?
    Weiterhin aktiv bleiben im Kampf gegen den Überwachungsstaat.
    So wird einem wenigstens nicht langweilig :-)

  • Am 13. März 2010 um 16:10 von Tim

    Staatliche Interessen über alles…..
    Ich finde es unglaublich, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei den Menschen heute keinen Wert mehr darstellt. Die Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes spiegelt daher nur die Meinung der Bürger wider, die sich kaum darum scheren, dass ihre Daten überall abrufbereit liegen, bei Amazon, bei Ebay, bei Yasni, Twitter und wie sie alle heißen. Damit wird jede erdenkliche Kleinstkriminalität abrufbar und kann meiner Karriere schaden. Kein Wunder, dass Frau Käßmann keinen Bock mehr auf das Amt hatte, weil ihr Fehltritt von den Medien bis ins letzte Detail durchgekocht wurde. Das will keiner. Aber dieser Druck wird in Zukunft nicht mehr „nur“ auf Personen bestehen, die in der Öffentlichkeit stehen, sondern jeder Bürger X oder Bürgerin Y wird ausgespäht. Praktisch, denn damit wird jeder epressbar, denn wer handelt schon 100% korrekt und legal während seiner ganzen Lebenszeit ? Gabs vielleicht mal eine sexuelle Seitensprung auch mal in eine bizarre Richtung ? Hat die Person mal irgendwas runtergeladen, was nicht legal war ? Ist Frau P. über Rot gefahren mit dem Fahrrad und hatte dabei auch noch einen meßbaren Alkoholpegel ? Das erinnert mich dem Grunde nach an die Ethik Akten bei Scientology, wo genau private Informationen und Vorlieben gespeichert werden, nach dem Motto: Vielleicht kann mans noch mal brauchen , oder ?
    Unter dem Deckmantel des kampfes gegen den Terrorismus erlaubt man die Sammlung aller möglichen Daten. Spüren werden es erst die, die die fatalen Folgen am eigenen Leibe erleben. Glück Auf!

  • Am 17. März 2010 um 9:34 von Heinz

    Verfassungsgericht
    Von welcher Verfassung ist eigentlich hier die Rede?

    Wir haben doch gar keine Verfassung sondern nur ein Grundgesetz!

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