Google Street View: Musterwiderspruch vom Ministerium

Der von Kritikern als Datenkrake bezeichnete Internet-Dienstleister Google gerät zunehmend ins Visier der Öffentlichkeit. Jetzt hat sogar das von CSU-Politikerin Ilse Aigner geführte Verbraucherschutzministerium einen Musterbrief veröffentlicht, mit dem man die Löschung persönlicher Daten aus Google Street View veranlassen kann.

Der von Kritikern als Datenkrake bezeichnete Internet-Dienstleister Google gerät zunehmend ins Visier der Öffentlichkeit. Jetzt hat sogar das von CSU-Politikerin Ilse Aigner geführte Verbraucherschutzministerium einen Musterbrief veröffentlicht, mit dem man die Löschung persönlicher Daten aus Google Street View veranlassen kann.

Mit diesen Fahrzeugen nimmt Google die Bilder auf, die später in Street View als 360-Grad-Ansichten veröffentlicht werden sollen (Bild: Google).
Mit diesen Fahrzeugen nimmt Google die Bilder auf, die später in Street View als 360-Grad-Ansichten veröffentlicht werden sollen (Bild: Google).

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sieht in dem Fotografieren von deutschen Straßen und Häusern und der Veröffentlichung in Google Street View einen Verlust der Privatsphäre für die Bundesbürger. „Derzeit werden in weiten Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst „Google Streetview“ mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Anschließend will „Google Streetview“ die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen. Dabei ist „Google Streetview“ für Internet-Nutzer nur auf den ersten Blick ein kostenloser Service. Denn letztlich zahlen alle Bürgerinnen und Bürger dafür: mit einem Verlust der Privatsphäre, der durch das millionenfache Abbilden von Häusern und Gärten entsteht.“

Löblich ist es natürlich allemal, dass sich staatliche Behörden für die Privatsphäre ihrer Bürger einsetzen. Allerdings fragt man sich auch, welche Interessen hinter diesem Vorgehen stecken. Der Schutz der Privatsphäre ist es sicher nicht. Schließlich sammelt der Staat ja sehr gerne Daten von seinen Steuerzahlern und lässt den kompletten Datenverkehr der Internetnutzer aufzeichnen (Stichwort: Vorratsdatenspeicherung). Dagegen sind die Fotos für Google Streetview eine Bagatelle, oder?

Es scheint, als wolle sich Ministerin Aigner als Verbraucherschützerin profilieren. Gegen einen ausländischen Konzern, der in Deutschland kaum jemanden beschäftigt und so gut wie keine Steuern zahlt, ist das aus Sicht eines Politikers völlig unverfänglich. Wenn Aigner die Privatsphäre der Bundesbürger so am Herzen liegt, dann sollte sie auch gegen die Vorratsdatenspeicherung vorgehen. Aber das wird sie sich nicht trauen. Im Übrigen stehen Informationen über Einspruchsmöglichkeiten zu Streetview auch auf der Google-Website zur Verfügung.

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5 Kommentare zu Google Street View: Musterwiderspruch vom Ministerium

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  • Am 5. März 2010 um 19:48 von Olli D

    Privacy ? – Telekom macht es vor
    Wo Google Maps längst Handwerkszeug jeder Spesenabrechnung ist, Microsoft in BING auch Luftaufnhamen präsentiert, da hält die Deutsche Telekom natürlich auch mit. Der Clou: Telefonnummer eingeben – Namen und Adresse finden – Örtlichkeit in der Karte lokalisieren und in der Luftaufnahmen schon mal potentielle Einbruchsschwachstellen checken. Punktgenau werden hier zum Teil Telefonnummern im Grundstück angezeigt !

    Das dürfte so nicht sein !

  • Am 14. März 2010 um 10:57 von Thomas T.

    Google Street View – Einspruch schadet auch!
    Was wenn in einer Strasse alle Häuser abgebildet sind, nur mein Haus erscheint verwaschen? Der interessierte Nutzer wird sich seine Meinung bilden – steht da etwa ein ziemlich heruntergekommenes Haus für die Abbruchbirne? Auch das Fehlen einer Information IST eine Information!

    Vielleicht wäre es nett von Google, ca. 4 Wochen vorher mal anzurufen und den Scan anzukündigen. Dann kann der Hausbesitzer noch vorher einen Maler beauftragen oder den Hof aufräumen, um sein Anwesen im besten Licht dastehen zu lassen – das wäre doch fair.

    MfG

    • Am 15. August 2010 um 17:16 von Torsten K.

      AW: Google Street View – Einspruch schadet auch!
      Was soll es mich kümmern, was der geneigte Betrachter über die Gründe meines Einspruchs denkt? Und wer bitteschön lässt tatsächlich den Maler kommen, nur weil sein Haus fotografiert wird? Entschuldige, aber das ist lächerlich und erinnert mich an meine Schulzeit, wenn der Fotograf kam. Da hatte Mutti mich in der Tat vorher nochmal zum Frisör geschleppt..

      Ob ein Haus in Google Steet View nun hübsch aussieht oder nicht, interressiert im Grunde nur Hausverkäufer, also eine verschwindend kleine Teilmenge von Hausbesitzern.

      Gegenargument: Ein gepflegtes Haus könnte den Eindruck von Wohlstand erwecken, was die Begehrlichkeit bei Langfingern noch steigert.

    • Am 21. August 2010 um 11:03 von engelchen

      AW: Google Street View – Einspruch schadet auch!
      Wenn ich nur für Google mein Haus streichen sollte und um das haus alles sauber machen sollte – so muss ich das doch nicht machen, wenn ich allen Anschein in dem Dreck oder der Unordnung wohl fühle. Wird bei Ihnen nur aufgeräumt wenn Besuch kommt???

  • Am 17. März 2010 um 13:40 von Paul

    Datenkrake Staat
    Das wir Bürger uns beim Einwohnermeldeamt melden MÜSSEN ist OK, das aber diese Ämter unsere Daten ohne Rückfrage weitergeben dürfen ist Gesetz?

    Das von jedem sozialversicherungspflichtigen Arbeiter alle Personaldaten, auch Fehl-und Krankheitszeiten oder Betreibsratszugehörigkeiten, seit 01.01.2010 an den Staat gemeldet werden müssen ist Gesetz. Das Projekt heißt ELENA

    Hier will eine Ministerin nur vom eigenen Datensammeln ablenken und Polemik verbreiten.

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