EU-Forderung: Google muss Anwohner über Street-View-Aufnahmen informieren

Dies soll außer über die Website auch über die Lokalpresse geschehen. Google darf nach dem Willen der Datenschutzkommission auch keine "intimen Details" abbilden. Die Rohdaten müssen nach sechs Monaten gelöscht werden.

Mit diesen Fahrzeugen nimmt Google die Bilder auf, die später in Street View als 360-Grad-Ansichten veröffentlicht werden sollen (Bild: Google).
Mit diesen Fahrzeugen nimmt Google die Bilder auf, die später in Street View als 360-Grad-Ansichten veröffentlicht werden sollen (Bild: Google).

Nach Bundesverbraucherministerin Aigner hat nun auch die EU-Datenschutzkommission Google wegen Street View kritisiert. Bevor das Unternehmen Aufnahmen für den Kartendienst mache, müsse es die Einwohner der betreffenden Orte über seine Website und die regionale sowie lokale Presse darüber informieren, so die Forderung der EU-Datenschützer.

„Street View gibt weiterhin Anlass zu Datenschutzbedenken“, zitiert die Financial Times Deutschland aus einem Brief des Chefs der französichen Datenschutzbehörde CNIL, Alex Türk, im Namen aller nationalen Datenschützer der 27 EU-Mitgliedsstaaten an Googles Datenschutzbeauftragten Peter Fleischer. „Wir erinnern daran, dass Google auf alle Anfragen zum Löschen von Daten umgehend reagieren muss.“

Der Konzern müsse auch darauf achten, dass bei den Kamerafahrten durch die Straßen keine „intimen Details“ abgebildet werden. Zudem solle sich Google überlegen, wie es konsistent mit der Bitte von Einzelnen oder Gruppen umgehe, dass Bilder nicht veröffentlicht oder gar nicht erst aufgenommen werden, heißt es in dem Schreiben vom 11. Februar.

Als „unverhältnismäßig“ bezeichnen die EU-Datenschützer die Praxis von Google, die Originale der im Internet verfremdet gezeigten Aufnahmen – Gesichter und Autokennzeichen werden beispielsweise unkenntlich gemacht – ein Jahr lang zu speichern. Sechs Monate seien ausreichend.

Vergangenen Sommer hatte sich Google mit deutschen Datenschützern darauf geeinigt, die Daten derjenigen, die Widerspruch gegen Abbildungen von Person, Grundstück oder Kfz eingelegt haben, im Rahmen einer vom Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung abhängigen Frist auch in den Rohdaten endgültig unkenntlich zu machen. Das Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover bescheinigte Street View kürzlich in einem Rechtsgutachten, datenschutzrechtlich unbedenklich zu sein.

Themenseiten: Big Data, Business, Datenschutz, Google, Internet

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1 Kommentar zu EU-Forderung: Google muss Anwohner über Street-View-Aufnahmen informieren

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  • Am 28. Februar 2010 um 21:01 von sirnicha

    artikel
    ich fand den artikel nicht nützlich und habe x gewählt; trotzdem eurde meine abstimmung als positiv bewertet; irgendwas stimmt da nicht.

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