Verbraucherministerin Aigner will gegen Google Streetview vorgehen

Ihr zufolge wird die Privatsphäre der Bürger massiv verletzt. Zusammen mit dem Innenministerium prüft sie rechtliche Schritte und Gesetzesänderungen. Statt des derzeit praktizierten Opt-Out-Verfahrens schlägt sie ein Opt-In-Modell vor.

Verbraucherministerin Ilse Aigner (Bild: BMELV, Martin Kriner).
Verbraucherministerin Ilse Aigner (Bild: BMELV, Martin Kriner).

In einem Interview mit dem Magazin Focus hat Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) den Google-Dienst Streetview stark kritisiert und Einschränkungen gefordert. „Die flächendeckende Fotoaktion ist nichts anderes als eine millionenfache Verletzung der Privatsphäre“, sagte die Ministerin. „Kein Geheimdienst dieser Welt würde so ungeniert auf Bilderjagd gehen.“

Im Interview mit dem Focus schlägt Aigner statt des derzeit verwendeten Opt-Out-Verfahrens ein Opt-In-Modell vor. „Die Bürger sollten nicht gegen eine Veröffentlichung ihrer privaten Daten widersprechen müssen, sondern Google sollte die Pflicht haben, die Genehmigung der Bürger einzuholen, wenn sie das Foto eines Privathauses veröffentlichen möchten.“

Diese Forderungen gehen weit über die zwischen Google und deutschen Datenschützern im Sommer vergangenen Jahres erzielte Einigung hinaus. Demnach werden die Daten derjenigen, die bei Google Widerspruch gegen Abbildungen von Person, Grundstück oder Kfz eingelegt haben, im Rahmen einer vom Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung abhängigen Frist auch in den Rohdaten endgültig unkenntlich gemacht. Die von Google praktizierten Maßnahmen hatten den Datenschützern nicht ausgereicht. Dazu gehören eine automatische Verfremdungstechnik für Gesichter und Autokennzeichen, eine Meldefunktion, um Fotos aus Street View entfernen zu lassen, sowie eine Informationsseite zu Street View.

Aigner erklärte außerdem, sie stehe im Kontakt mit dem Innenministerium, „um rechtliche Schritte und mögliche Gesetzesänderungen zu prüfen“. Sie begrüße, dass auch das Justizministerium Handlungsbedarf sehe. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte vor kurzem in einem Interview mit dem „Spiegel“ Strategie und Marktmacht von Google scharf kritisiert sowie ein verschärftes Datenschutzgesetz verlangt, das den Spielraum von Google stark einschränkt. Ihrer Ansicht nach sind die Dienste Google Earth und Street View „rechtlich unbedingt prüfenswert“. Zu mit StreetView ansatzweise vergleichbaren Diensten, etwa den Straßenansichten in Bing oder dem deutschen Dienst Sightwalk, äußerten sich die Ministerinnen nicht.

Themenseiten: Big Data, Business, Datenschutz, Google, Internet, Privacy

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9 Kommentare zu Verbraucherministerin Aigner will gegen Google Streetview vorgehen

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  • Am 8. Februar 2010 um 16:41 von Paul

    Google StreetView Polemikmache
    Jeder freie Bürger darf reisen wohin er will und Häuser und Strassen fotographieren.
    Wieso darf Google dies nicht? Google verlangt von niemand Geld für diesen Service.
    Ich kann mir jetzt langsam vorstellen wie sich ein DDR-Bürger gefühlt haben muß.
    Hat eine Verbrauchsministerin nichts anderes zu tun als hier Polemik zu machen, da gibt es ganz andere Baustellen die uns Verbraucher wesentlich mehr schaden wohingegen StreetView nützlich ist.
    Schuster bleib bei deinen Leisten kann ich da nur sagen.

    • Am 8. Februar 2010 um 20:20 von Gnarzo

      AW: Google StreetView Polemikmache
      Es ist schon reichlich naiv, vereinzelte private Fotos „eines freien Bürgers“ mit systematischer Datenerfassung durch ein weltweit den Markt dominierendes Großunternehmen gleichzusetzen.
      Als Verbraucher erwarte ich Schutz der Privatsphäre. Gut, dass sich jemand der Sache annimmt.

      • Am 9. Februar 2010 um 16:52 von Merten

        AW: AW: Google StreetView Polemikmache
        Google und die Datensammlung sind sicher kritisch zu beobachten. Ein Opt-in ist aber absolut undurchführbar, da wäre es schon besser ehrlich zu sein als PolitikerIn (wo gibt es noch ehrliche?) und Google Street-View ganz zu verbieten. Somit würde D wenigstens international für Schlagzeilen sorgen und seine Technikkompetenz bzw. deren zunehmenden Mangel augenscheinlich unter Beweis stellen.

      • Am 24. Februar 2010 um 8:49 von Paul

        lassen wir es Fachleute formulieren
        Die Juristen hatten zunächst untersucht, ob das Bundesdatenschutzgesetz auf den Dienst überhaupt anwendbar ist. Das wäre der Fall, wenn personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Das bezweifeln sie jedoch, denn die Datenverarbeitung finde nicht in Bezug auf personenbezoge Daten sondern die abgebildete Landschaft statt. Personen und Kraftfahrzeuge seien in Street View nur „Beiwerk“, nach denen sich zudem nicht gezielt suchen lasse.

  • Am 9. Februar 2010 um 9:24 von Ilse Toepener

    Google StreetView & Recht am eigene Bild
    beeindruckend, das die Regierungsparteien das Thema „millionenfache Verletzung der Privatsphäre“ endecken. Diesmal unter der Überschrift Verbraucherschutz. Zuständig für die millionenfachen Datenabgleiche beispielsweise zwischen Rentenversicherung und Finanzamt, die weitgehenden Rechte Deutscher Behörden zum ausspähen der Kontodaten sind nicht die hier von Frau Aigner angeführten Geheimdienste, sondern Behörden die Ihr Alltagsgeschäft betreiben. Diese Argumentation erscheint mir vor dem Hintergrund der geführten Debatte um den Ankauf der Steuerhinterzieher-CD nicht redlich, kamen doch gerade aus den Reihen der Regierungsparteien diese Straftäter durch das Persönlichkeitsrecht zu schützen. Ein von Frau Aigner gefordertes OPT-In-Modell legt den Verdacht nahe, dass sie nicht will, das die Bevölkerung nicht innerhalb weniger Mausklicks sehen kann wo und wie unseren Reichen leben, oder wie Armut in Deutschland aussieht, wo Armut lebt. Offenbar will man Politik dadurch machen, indem der Bevölkerung der Augenschein mittels Kamera verwehrt wird. Im übrigen bestehen schon jetzt Widerspruchsmöglichkeiten die diesen Einblick zu verhindern. Dieses kann Zivilrechtlich erwirkt werden. Warum also soll hier mit der Keule der Staatsmacht auf etwas hinwirken, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung schon veraltet ist? Auch liegt bei dieser Initiative der Verdacht nahe, das Lobbyisten der Googlekonkurenz eine Fürsprecherung gefunden haben, das neue Geschäftsmodel Streetview auf jeden Googlehandy zu torpedieren!

  • Am 9. Februar 2010 um 9:50 von Enrico Blormann

    Bund muß für Vorratsdatenspeicherung zahlen
    Ab 1. Juli 2010 muß die Bundesregierung jedem Bürger pro gespeichertem Datensatz 4 Ct erstatten!

  • Am 15. Februar 2010 um 1:13 von Werner Köhler

    Google Streetview
    Wenn Frau Aigners Pläne Wirklichkeit werden, sollte man sich einmal fragen lassen, was überhaupt noch fotografiert werden darf. Denn was für Google gilt, gilt auch für Privatleute, Hobbyfotografen, Touristen. Ich schätze den Anteil für Fotos im Internet, auf denen private Gebäude abgebildet sind, auf etwa 50 Prozent. Die wird es nach diesem Gesetz nicht mehr geben. Wir Fotografen werden bei jedem Haus an jeder Straße erst einmal den Besitzer und die Mieter um Erlaubnis bitten müssen, selbst wenn wir Dinge veröffentlichen, die jeder normalerweise auch sehen kann. Natürlich hat Otto, pardon, Alois Kleinbürger mal wieder Angst, dass man ihm sein Häuschen klaut oder den pornografischen Gartenzwerg im Vorgarten sieht. Weil dieses ja auf Google zu sehen ist. Wieso hat man sich dann nicht über Google Maps aufgeregt, wo sogar alles sauber und deutlich von oben zu sehen ist? Eine Zeitung titelte sauber „Hysterie 2.0“. Dem möchte ich mich anschließen. Dieselben Kreise, die sich jetzt aufregen, haben sich leider nicht über ELENA, Lauschangriffe, Onlinedurchsuchung, Videokameras an öffentlichen Plätzen etc. aufgeregt. Interessant auch, dass einige Städte in Süddeutschland eine Art Fotosteuer erheben wollen. Die nicht nur für Google, sondern nach dem Gleichheitsprinzip dann auch für Touristen gelten wird. Ich habe übrigens nichts gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte, aber etwas dagegen, dass man Fotografen mit solchem Murks das Leben schwer macht. Auch Journalisten werden dann übrigens betroffen sein, denn eine Kamerafahrt durch eine Straße etwa würde dazu führen, dass von jedem Haubewohner eine Erlaubnis einzuholen ist. Liebe Faru Aigner, es gibt so viele andere Dinge, die Sorgen bereiten. Befassen Sie sich lieber damit.

    • Am 24. Februar 2010 um 20:46 von Haberl

      AW: Google Streetview
      Hallo Hr. Köhler,

      Ihr Artikel ist ein richtiger Mist. Sollte bei Ihnen eingebrochen werden, dann jammern Sie bloß nicht.

      • Am 18. August 2010 um 23:06 von guenni49

        AW: AW: Google Streetview
        haberl nicht der Kommentar von Köhler ist Mist, sondern ihrer ist der höchste Blödsinn. weil google die Fassaden fotografiert wird eingebrochen, dass ich nicht lache!!! ihr armen deutschen Spießer, seit 3 Jahren fotografiert google und jetzt weil die ach so bürgerfreundichen Politiker einen Aktionissmus an den tag legen und die Leute verunsichern, regt sich auch des Volkes Seele. Und manche wissen gar nicht von was sie reden oder haben noch nie vorher etwas von google view gehört. Wir machen uns zur witzfigur in der ganzen welt. nirgendwo gibt es so einen hype für diese harmlose aktion. am besten wäre es, wenn keine Fotos mehr auf den Straßen gemacht werden dürfen, keine fernsehaufnahmen-es sind ja auch personen zu sehen- verbieten wir einfach alles was aufzunehmen und zu fotografieren ist. und jeden gegner von google view empfehle ich- Verhüllt eure Häuser oder baut Mauern um eure Häuser. Viel Spaß dabei!!!!!!!!!!!!!

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