Online-downloaden.de ist „Schwarzes Schaf“ des Monats Januar

Die Betreiber locken Nutzer über Werbelinks auf die Website und spiegeln ihnen vor, das Angebot sei kostenlos. Letztendlich sitzen sie aber einer Abofalle auf. Widerruf wird unter Hinweis auf die mit dem Download erbrachte Leistung abgelehnt.

"Online-Downloaden" ist "Schwarzes Schaf" des Monats Januar (Bild: OpSec).
„Online-Downloaden“ ist „Schwarzes Schaf“ des Monats Januar (Bild: OpSec).

Der Schmähpreis „Das Schwarze Schaf“ geht im Januar 2010 an die Betreiber der Site online-downloaden.de. OpSec Security, Initiator des Preises, begründet die Entscheidung durch die Art und Weise, wie Surfer dort zu einem Abonnement verleitet werden.

Nutzer würden durch Werbelinks zu kostenlosen Downloads verschiedener Softwareprogramme, die sie zum Beispiel über ihren E-Mail-Account erhalten, auf die Site gelockt. Durch die direkte Weiterleitung zu dieser Site merkten sie jedoch nicht, dass sie sich auf einer Homepage mit einem kostenpflichtigen Angebot befänden. Erst nach dem Download der Software erführen sie, dass sie ein Jahresabo für 84 Euro abgeschlossen hätten. Darüber hinaus rügt OpSec Security, dass es dreist sei, Geld für das Downloaden von Software zu verlangen, die Hersteller sonst kostenfrei zur Verfügung stellen.

Ein Widerruf der Mitgliedschaft wurde nach Aussagen von Betroffenen durch die Firma mit der Begründung abgelehnt, dass durch den Download bereits eine Leistung erbracht wurde und damit das Widerrufsrecht erloschen sei. Stattdessen erhielten die Nutzer Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und Klageandrohungen.

Zwar weist der Betreiber auf der Startseite seines Angebots deutlich sichtbar auf die anfallenden Gebühren von sieben Euro pro Monat hin. Die User aber, die über einen Werbe- beziehungsweise Downloadlink auf die Seite gelangen, sehen den Hinweis gar nicht: Sie landen direkt auf der Anmeldeseite, wo die Kosten nur sehr klein ausgewiesen sind.

Mit der Negativ-Auszeichnung „Schwarzes Schaf“ will OpSec seit April 2006 Verbraucher auf unseriöse Verkaufsmethoden von Online-Händlern beziehungsweise Online-Shops aufmerksam machen und sie zur Vorsicht anhalten. Einmal im Monat wird dazu unter allen von Verbrauchern und Firmen gemeldeten Fällen die aus Sicht der Jury „dreisteste Rechtsverletzung im Internet“ ausgewählt.

Online-downloaden.de bietet sonst kostenlos erhältliche Software für einen Abonnementspreis von sieben Euro pro Monat an (Screenshot: ZDNet.de).
Online-downloaden.de bietet sonst kostenlos erhältliche Software für einen Abonnementspreis von sieben Euro pro Monat an (Screenshot: ZDNet.de).

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1 Kommentar zu Online-downloaden.de ist „Schwarzes Schaf“ des Monats Januar

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  • Am 3. Februar 2010 um 20:51 von schandmaul12

    Abofalle
    Ich kann über so was nur lachen. Einmal Hü einmal Hot, solleinerverstehn was gut und böse ist. Auch ich unterlag der Firma win-loads-net mit etwas über 120,00 ? .Man rief mich soja an, die Kölnerstaatsanwalt meldete sich bei mir, eine junge Frau sagte, ich würde gut dran tun, dass Geld zu zahlen. Sie würde
    mittlerweile das Gesetz auch nicht mehr verstehen, aber ein Richter in Frankfurt soll so entschieden haben. Wer nun denkt der hat Hunger gehabt und wollte nur schnell mit den Kolegen Essen gehn, oder einer der so ja denkt der hätte vieleicht die Hand aufgehalten, der täuscht sich.Richter sind nicht bestächlich.Auch Herr Schäuble der gern in allen Ecken schaut, hatte auf sowas keine Lust. es ging ja nur um einen kleinen Bürger, da machen wir doch um 100,00 ? kein Aufsehen.sollen diese Abzocker ruhih mal an nem doofen Deutschen eine Mark verdienen.macht doch nix. Die sollten lieber mal den Scheich dem das Ding gehört in die Wüste Scicken Kamel Dung sammeln.Vorige Woche schrieben sie schon wieder und wollten noch mal das Geld haben,was ich bezahlt habe,das ist für mich reiner Betrug und ich habe Anzeige erstattet.Zum Glück hatte ich alle Belege aufgesammelt.Das verbrecherpak versucht das immer wieder.Kommen die noch mal geht es zu einem Internet Anwalt.Ich kann nur allen raten erst was zu tun wennn eine Mahnung eingeht.Widerspruch erheben Anwalt einschalten. Nicht Antworten ja nichts.

    das schandmaul 23

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