Microsoft: Europäisches Datenschutzrecht behindert Cloud Computing

Chefanwalt Brad Smith schimpft bei einem Vortrag in Brüssel über uneinheitliche und veraltete Richtlinien. Für Cloud-Anbieter sind die Regeln zu Transparenz und Datenschutz seiner Meinung nach auch nicht flexibel genug. Die EU muss nachbessern.

Brad Smith (Bild: Microsoft)
Brad Smith (Bild: Microsoft)

Microsofts Chefanwalt und Senior Vice President Brad Smith hat in einem Vortrag mit dem Titel „Technology Leadership in the 21st Century“ am Dienstag in Brüssel neue EU-Gesetze für Datenschutz und Vorratsdatenspeicherung gefordert. Die geltenden Regelungen seien auf dem Stand von etwa der Mitte der 1990er Jahre.

Die EU müsse ihre Gesetze über die Grenzen hinweg an die Herausforderungen des Cloud-Computing-Zeitalters anpassen. Smith sagte, dass es zwar wichtig sei, Cloud Computing voranzutreiben, aber unmöglich, wenn dazu die richtigen Gesetze fehlten beziehungsweise unter den Ländern Uneinigkeit hinsichtlich Datenschutzbestimmungen herrsche.

„Beim Cloud Computing werden Daten von lokalen PCs und Servern auf Systeme verlagert, die physisch und verwaltungstechnisch von Dritten kontrolliert werden, die sich in anderen Ländern befinden können“, so der Anwalt. Microsoft wünsche sich daher, dass die EU für die Betreiber von Cloud-Computing-Diensten Rechtssicherheit herstellt.

Als Beispiel für die chaotische Regulierung führte Smith in seiner Rede die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung an. Diese verpflichtet Internet-Diensteanbieter dazu, die Verbindungsdaten und E-Mail-Verkehrsdaten der Nutzer für sechs Monate zu speichern. Das soll der Strafverfolgung dienen. Smith kritisiert daran, dass die Richtlinie den Mitgliedsstaaten zu viel Gestaltungsfreiheit bei der Umsetzung gelassen habe. So seien sich teilweise die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten nicht einig, wer als „Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste“ zu betrachten sei.

Zudem unterschieden sich die Fristen für die Vorratsdatenspeicherung von Land zu Land. Es müsse für alle EU-Länder eine gleiche Frist geben. „Ein Provider, der sich an die sechsmonatige Speicherfrist in einem Land hält, wird gegen die zweijährige Speicherfrist eines anderen Staates verstoßen“, sagte Smith.

Auch der Umgang mit Nutzerdaten in der EU ist Smith ein Dorn im Auge. Bei Datenschutz und Transparenz sieht er ein enormes Verbesserungspotential. Die Politik müsse die bestehenden Datenschutzregeln der EU „auf vernünftige Art und Weise“ an die Anforderungen des Cloud Computing anpassen. Der derzeitige Regulierungsrahmen der EU sei veraltet und nicht flexibel genug dafür.

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