Urteile zur Aufklärungs- und Überwachungspflicht von Eltern in P2P-Fällen

Vor rund einem halben Jahr hatte bereits das Landgericht Düsseldorf festgestellt: Werden über einen Internetanschluss in rechtswidriger Weise Musikstücke in einer P2P-Musiktauschbörse zum Download angeboten, haftet der Anschlussinhaber als Störer.

Er sei im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, Vorkehrungen und Kontrollmaßnahmen zu treffen, um Rechtsverletzungen zu verhindern (Aktenzeichen 12 O 134/09). Auch in diesem Fall argumentierte der Anschlussinhaber, die Rechtsverletzung sei wahrscheinlich von seinen Kindern begangen worden, er habe keine Kenntnis von deren Verhalten gehabt und daher auch keine Veranlassung gesehen, Überwachungsmaßnahmen einzuleiten.

Aber auch die Düsseldorfer Richter gaben dem Kläger Recht. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Beklagte als Anschlussinhaber des Internetzugangs für die begangenen Rechtsverletzungen durch das Bereitstellen in der P2P-Musiktauschbörse hafte. Er habe als Anschlussinhaber die Gefahrenquelle geschaffen. Insofern sei er verpflichtet, diese zu überwachen und nötigenfalls eine Sperrung des Internetzugangs einzurichten. Da er jedoch keinerlei Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen ergriffen habe, treffe ihn eine Pflichtverletzung.

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3 Kommentare zu Urteile zur Aufklärungs- und Überwachungspflicht von Eltern in P2P-Fällen

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  • Am 27. Januar 2010 um 1:44 von Anne Merkung

    ohne uns
    ohne uns,

    denn wir boykottieren längst sämtliche abmahn(zocke)-tätigen. der rechtswidrige mißbrauch von daten, an denen sie rechte haben, über tauschbören ist ebenso anzuprangern, wie der umgang dieser contentanbieter mit ihren (heranwachsenden) kunden. beides gehört meiner meinung nach eingestellt. wir überwachen, dass nur creative commons license dateien im pc liegen, auch wenns mühseelig ist daüber täglich ein kontrollierendes auge zu haben. ich wünsche mir ein stück software, das uns dabei zuverlässig helfen würde und z.b. die herkunft jeder mp3 datei weiß und überprüft. abmahn(zocke)-betreiber haben sich bei uns bereits zu ihrer sperrlistenaufnahme empfohlen. wir wollen jede gefahr vermeiden rechte anderer zu verletzen und sehen das präventiv, natürlich auch zu unserem existenziellen selbstschutz. vollboykott eben!

    LG
    anne merkung

  • Am 28. Januar 2010 um 14:35 von D.Stammel

    Gefahrenquellen
    wenn schon das Anschaffen eines PCs mit Internetanschluss eine Gefahrenquelle schafft.. wann wird dann das „AnschaFfen“ von Kindern für unsere Gerichte eine Gefahrenquelle ?

    • Am 5. Januar 2011 um 18:00 von Bodo Schneider

      AW: Gefahrenquellen
      Jaja, und es dauert nicht mehr lange, bis der Käufer eines PKW zur Verantwortung gezogen wird, wenn der Fahrer eine Amokfahrt vorlegt und der Käufer ihn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass man sowas damit nicht tut UND das auch überwacht hat – ganz zu schweigen vom Eigentümer eines Messers….

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