Urheberrechtspauschale: die Antworten des BCH

Gestern hat ZDNet über die Vereinbarung des Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) mit der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) berichtet und ist dabei mit dem BCH scharf ins Gericht gegangen. Das lag auch daran, dass der Verband nicht für eine Stellungnahme erreichbar war. Die hat er nun nachgereicht.

Ich habe gestern hier über die Vereinbarung des Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) mit der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) berichtet und bin dabei mit dem BCH scharf ins Gericht gegangen. Das lag auch daran, dass der Verband nicht für eine Stellungnahme erreichbar war. Die hat er nun nachgereicht.

Da sie zu ausführlich ist, um als Update im Beitrag selbst zu erscheinen, reiche ich die wichtigsten Fragen und Antworten hier nach. Die Antworten stammen vom Vorstand des Bundesverbandes Computerhersteller vertreten durch Wilfried Thom, Geschäftsführer Acer, Martina Seidl, Rechtsabteilung Fujitsu und Philippa Wheeler, Rechtsabteilung HP. Sie erklären zwar manches, wichtige Kritikpunkte bleiben aber dennoch bestehen – nicht nur am BCH.

ZDNet: Der Verband kann ja nur im Auftrag und Namen seiner Mitglieder sprechen. Wie sieht es mit anderen PC- und Notebook-Anbietern aus? Diese fühlen sich ja sicher nicht an die Vereinbarung gebunden. Sind deren Rechner dann für Verbraucher dieses Jahr günstiger, weil die Abgabe nicht aufgeschlagen wird?

BCH: Bereits seit 2002 erhebt die ZPÜ unter dem alten Urheberrechtsgesetz von den Herstellern und Importeuren Urheberrechtsabgaben für die private Vervielfältigung von Audio- und Videoinhalten in Höhe von mehr als 18 Euro pro verkauftem PC. Daneben verlangen die Verwertungsgesellschaften unter dem neuen Urheberrechtsgesetz weitere Abgaben für alle privaten Vervielfältigungsvorgänge. Alle PC-Hersteller und -Importeure sind zur Bezahlung gesetzlich verpflichtet. Die ZPÜ hat mitgeteilt, dass die Verwertungsgesellschaften für betroffene Unternehmen, die den Verträgen nicht beitreten wollen, Tarife festsetzen, „die um 25 Prozent über diesen Vergütungssätzen liegen.“

ZDNet: Warum eine Vereinbarung? Sind die Aussichten so gering, in einem eventuellen Rechtsstreit zu siegen? Oder wird dieses Mittel nach wie vor in Erwägung gezogen?

BCH: Für die Mitglieder des BCH stellt die Vereinbarung einen Kompromiss dar. Er ist hinnehmbar, weil die Hersteller und Importeure damit nach langen Jahren der Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten endlich die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit erhalten.

ZDNet: Wenn ich recht unterrichtet bin, lehnte der Bitkom (beziehungsweise dessen Mitglieder) eine Abgabe ab. Wieso gehen die Mitglieder des Bundesverband Computerhersteller e.V., die ja soweit ich weiß, zum Großteil auch im Bitkom organisiert sind, jetzt einen Sonderweg?

BCH: Der Bitkom ist organisatorisch so aufgestellt, dass eine Interessengruppe, wie sie der BCH darstellt, in dieser Form nicht realisierbar gewesen wäre. Die BCH-Mitglieder haben deshalb beschlossen, diesen Weg zu gehen.

ZDNet: In der Fußnote der Pressemitteilung heißt es: „Mitglieder sind u.a. Acer, Fujitsu, Hewlett-Packard, IBM, Medion, Samsung und Sony“. Auf der Website sind aber nur diese Firmen als Mitglieder genannt. Soll das „u.a.“ darauf hindeuten, dass weitere Firmen eine Mitgliedschaft beantragt haben? Oder versteckt sich etwas anderes dahinter?

BCH: Weitere Unternehmen haben bereits eine Mitgliedschaft beantragt oder ihr Interesse an einer Mitgliedschaft bekundet.

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