Samsung reicht Patentklage gegen Sharp ein

Es geht um geistiges Eigentum an Technologien für Flüssigkristallbildschirme. Samsung ist nicht an einer außergerichtlichen Einigung interessiert. Auch eine gegenseitige Lizenzierung von Patenten schließt das Unternehmen aus.

Samsung hat bei der US-Handelsbehörde International Trade Commission (ITC) Klage gegen Sharp eingereicht. Der südkoreanische Elektronikkonzern wirft seinem japanischen Konkurrenten vor, seine Patente für Flüssigkristalldisplays (LCD) zu verletzen.

Eine Sprecherin von Samsung bestätigte gegenüber dem Wall Street Journal die Klage, wollte jedoch keine Details dazu nennen. Sie teilte lediglich mit, dass die Klage in keinem Zusammenhang mit einem Rechtsstreit der beiden Unternehmen aus dem Jahr 2007 stehe. Damals hatte Sharp Samsung vorgeworfen, gegen fünf seiner Patente zu verstoßen, die sich unter anderem mit der Verbesserung der Bildqualität und des Kontrastverhältnisses befassen.

Vergangenen Monat entschied die International Trade Commission in diesem Fall zugunsten von Sharp und ordnete ein Verkaufsverbot für Samsung-Geräte an, die die Patente verletzen. Der Beschluss der Behörde ist noch nicht rechtskräftig. Er muss zunächst vom Handelsvertreter der Vereinigten Staaten, Ronald Kirk, überprüft werden.

Laut Wall Street Journal ist Samsung im aktuellen Rechtsstreit nicht an einer außergerichtlichen Einigung mit Sharp interessiert. Auch eine gegenseitige Lizenzierung von Patenten schloss die Sprecherin aus.

Themenseiten: Business, Displays, Samsung, Sharp, Urheberrecht

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