Urteil: Telekom muss Wettbewerbern Schaltverteiler zur Verfügung stellen

Ein Einspruch der Telekom wird abgewiesen. Bundesnetzagentur-Präsident Kurth sieht Sicherheit für alle investitionsbereiten Wettbewerber gegeben. VATM-Geschäftsführer Grützner verkündet Ende der Blockade des ländlichen Breitbandausbaus.

Das Verwaltungsgericht Köln hat einen gerichtlichen Eilantrag der Deutschen Telekom AG (DTAG) abgelehnt, mit dem sich das Unternehmen gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Verpflichtung zur Errichtung sogenannter Schaltverteiler gewandt hatte (Aktenzeichen 21 L 941/09). „Wir haben jetzt hinreichende Klarheit und Sicherheit für alle investitionsbereiten Wettbewerber, die sogenannte weiße Flecken über einen Schaltverteiler erschließen wollen“, sagt Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur hatte Anfang März entschieden, dass die DTAG ihren Wettbewerbern für die einfachere Erschließung und Versorgung „weißer Flecken“ mit schnellen Internetanschlüssen den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sogenannte „letzte Meile“, auch an einem Schaltverteiler gewähren soll. Mit der Zugangsmöglichkeit an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch die Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird.

Außerdem wird nach Ansicht der Bundesnetzagentur durch die Bündelung der DSL-Technik an einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher – insbesondere, weil dadurch die Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und aufwändige Tiefbauarbeiten entfallen. „Ich hoffe, dass die Deutsche Telekom die Schaltverteiler-Entscheidung der Bundesnetzagentur nunmehr unverzüglich und vollständig umsetzt. Gleichzeitig appelliere ich an sie, auf diese Weise gemeinsam mit den Wettbewerbern den Ausbau bisher nicht oder nur unzureichend versorgter Gebiete mit schnellen Internetanschlüssen zügig voranzutreiben und so ein wichtiges Anliegen der Breitbandinitiative der Bundesregierung umzusetzen.“

Auch Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.), in dem zahlreiche Telekom-Wettbewerber organisiert sind, begrüßt das Urteil. „Mit seiner Entscheidung zu den Schaltverteilern hat das Verwaltungsgericht Köln den Weg für den Breitbandausbau auf dem Lande weiter geebnet.“ Damit sei jetzt eine wichtige Blockade der Telekom gelöst und die Rechtslage klar. Die Bundesnetzagentur müsse aber nun auf die Umsetzung bestehen.

„Zahlreiche Unternehmen warten jetzt nur auf den Startschuss, mit den neuen Schaltverteilern loslegen zu können“, sagt Grützner. „Sobald die Gründe für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln vorliegen, wird der VATM eine eigene Arbeitsgruppe zum Thema Schaltverteiler einrichten. Wir werden alles daransetzen, den Breitbandausbau per Funk, aber auch per Festnetz auf dem Lande weiter voranzubringen.“ Erst kürzlich hatte der Verband bemängelt, dass Fördermittel für den Breitbandausbau nicht abgerufen würden, und dafür zu einem guten Teil die Taktik der Telekom verantwortlich gemacht.

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