Buchsuche: Google kommt europäischen Verlegern entgegen

In Europa erhältliche Werke sollen nur mit Zustimmung auf "Google Bücher" erscheinen. Zwei europäische Vertreter würden Sitze im Vorstand der Books Rights Registry erhalten. Das Gremium dient als Anlaufstelle für Autoren.

Google will Verlegern in Europa bezüglich seiner Buchsuche entgegenkommen. Der Suchanbieter schlägt vor, er werde Bücher, die in Amerika nicht mehr angeboten werden, in Europa aber noch erhältlich sind, nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Autors beziehungsweise Verlags in den Katalog von „Google Bücher“ aufzunehmen.

Darüber hinaus wäre Google bereit, einen europäischen Verleger und einen europäischen Autor in den Vorstand der Books Rights Registry aufzunehmen. Der Verband soll im Rahmen des mit US-Autoren und Verlegern erreichten Vergleichs die Rechte von nicht mehr erhältlichen Büchern prüfen und Autoren als Anlaufstelle dienen, wenn sie ihre Werke von Google Bücher ausnehmen wollen.

Mit den Zugeständnissen reagiert der Suchanbieter auf ein von der EU-Kommission angeregtes Treffen mit Verlegern und Autoren. Die Wettbewerbshüter in Brüssel wollten herausfinden, welche Auswirkungen das Google Book Settlement auf den Markt haben könnte und wie viele europäische Werke von dem Vergleich betroffen sind.

Bei dem Treffen am Montag hatten Vertreter von Verlegern, Bibliotheken, Rechteinhabern und Online-Handelsplattformen den Vergleich kritisiert. Er führe de facto zu einem Monopol in dem sich noch entwickelnden Markt für digitale Bücher.

Viviane Reding, Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, und Charlie McCreevy, Kommissar für den Binnenmarkt, erklärten, Googles Projekt zur Digitalisierung von Büchern zeige, dass sich die internationale Gesetzgebung zum Urheberrecht anpassen müsse. „Die Herausforderung für EU-Politiker ist die Schaffung von Rahmenbedingungen, um kurzfristig Dienste wie in den USA auch für europäische Verbraucher, Bibliotheken und Forschungseinrichtungen einzuführen.“

Themenseiten: E-Books, Google, Internet, Urheberrecht

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