Landtagswahl-Prognosen angeblich vorab über Twitter kommuniziert

Dies könnte die Wahlen anfechtbar machen. Auf Vorab-Kommunikation der Ergebnisse sogenannter Exit-Polls stehen bis zu 50.000 Euro Geldstrafe. Der betroffene CDU-Politiker weiß nicht, wer seinen Account genutzt hat.

Logo von Twitter

Ein CDU-Politiker hat die Prognosen der Landtagswahlen am Sonntag angeblich vorab über Twitter kommuniziert. Spiegel Online schreibt, über den Account von Patrick Rudolph seien die Ergebnisse der sogenannten Exit-Polls bereits gegen 16.30 veröffentlicht worden.

Rudolph soll dem Magazin gesagt haben: „Ich weiß nicht, wer das geschrieben hat.“ Deshalb habe er den Account umgehend gelöscht.

Exit-Polls oder Wahltagsbefragungen sind jene Ergebnisse, die Medien nach Schluss der Wahllokale ab 18 Uhr als Hochrechnung präsentieren. Sie beruhen auf Umfragen unter Wählenden und liegen meist sehr nahe am endgültigen Wahlergebnis. Politikern und Journalisten können diese Statistiken schon früher einsehen, um sich auf Kommentare und Berichterstattung vorzubereiten.

Das Ergebnis von Exit-Polls vor der letzten Wahlmöglichkeit zu veröffentlichen, kann die Wahl anfechtbar machen, da eine Auswirkung auf das Ergebnis nicht auszuschließen ist. Daher droht für diese Ordnungswidrigkeit eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro.

In den vergangenen Monaten war es zu mehreren Zwischenfällen gekommen, als Politiker Interna über Twitter ausplauderten. So stand das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl schon in Mikroblogs von Politikern mit unterschiedlicher Parteizugehörigkeit, als es noch nicht offiziell bekannt war. Die SPD-Fraktion erließ zudem ein Twitter-Verbot, als mehrmals unerwünscht Details von Sitzungen bekannt geworden waren.

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