US-Justiz verteidigt hohe Geldstrafe gegen Kazaa-Nutzerin

Das US-Gesetz sieht Entschädigungen von bis zu 150.000 Dollar für jede Urheberrechtsverletzung vor. Jammie Thomas-Rasset muss 80.000 Dollar je Song bezahlen. Nach Ansicht von Bundesanwälten ist das Gesetz verfassungsgemäß und rechtsstaatlich.

Das US-Justizministerium hat die Geldstrafe über 1,92 Millionen Dollar gegen die Kazaa-Nutzerin Jammie Thomas-Rasset verteidigt. Das Department of Justice erklärte am Freitag, die Strafzahlung in Höhe von 1,92 Millionen Dollar sei sehr wohl verfassungsgemäß, was Thomas-Rassets Anwälte in Frage gestellt hatten.

Laut US-Bundesanwälten wurde das entsprechende Gesetz sorgfältig und in Übereinstimmung mit rechtsstaatlichen Grundsätzen aufgestellt. Es sei Teil eines notwendigen Regelwerks, um geistiges Eigentum zu schützen. Nach gültigem Recht können Urheberrechtsinhaber in den USA auf bis zu 150.000 Dollar Schadenersatz für jedes Werk (MP3-Datei, DVD oder Buch) klagen, dessen Schutzrechte verletzt wurden. Im Fall von Jammie Thomas-Rasset, die 24 Musikstücke über die Tauschbörse Kazaa angeboten hatte, hatte eine Jury den Schaden auf 80.000 Dollar je Lied festgelegt.

Ihre Anwälte wollen nun erreichen, dass das Verfahren ein drittes Mal aufgerollt wird. Sie argumentieren, dass die Geldstrafe überhöht sei und in keinem Verhältnis zu dem tatsächlich verursachten Schaden stehe. „Eine Summe von 1,92 Millionen Dollar für 24 Songs, die als Strafe und nicht als Entschädigung dient, erregt die Gemüter und muss aufgehoben werden“, so die Anwälte.

Die Record Industry Association of America (RIAA) hat als Kläger im Fall Thomas-Rasset wiederholt Bereitschaft signalisiert, eine außergerichtliche Einigung mit der Beklagten zu erzielen. RIAA-Sprecher Jonathan Lamy erklärte im Juni, dies sei die beste Lösung für alle Beteiligten. Nach Angaben ihrer Anwälte ist Thomas-Rasset aber an keinem Deal interessiert, der ein Schuldeingeständnis oder die Zahlung einer Entschädigung beinhaltet.

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