Richter untersagt Verkauf von Word wegen Patentverletzung

Es geht um den Einsatz von XML. Eine frühere Entscheidung mit Verurteilung auf 200 Millionen Dollar Schadenersatz hatte Microsoft ignoriert. Jetzt fallen zusätzlich 40 Millionen plus 37 Millionen an Zinsen an.

Der texanische Richter Leonard Davis hat eine dauerhafte Verfügung gegen Microsoft erlassen. Sie untersagt es dem Unternehmen, die Textverarbeitung Word zu verkaufen, soweit diese in der Lage ist, Dateien der Typen .XML, .DOCX oder DOCM (sogenannte XML-Dateien) zu öffnen. Der Grund ist eine Patentverletzung.

Microsoft hat das Urteil noch nicht kommentiert, will aber Widerspruch einlegen.

Das kanadische Unternehmen i4i hatte Microsoft im März 2007 wegen Verstoß gegen sein Patent Nummer 5.787.449 von 1998 verklagt. Es macht manuell eingebettete Formatierungscodes in Textdokumenten durch Verwendung von XML überflüssig.

XML steht für „Extensible Markup Language“. Es dient als Seitenbeschreibungssprache mit dem Vorteil, auch für Menschen und nicht nur für Maschinen lesbar zu sein. Anders als HTML, das vordefinierte Tags (Formatauszeichnungen) nutzt, erlaubt XML Entwicklern und Nutzern, ihre eigenen Formate für Daten zu definieren – etwa Preis und Name eines Produkts.

Im Mai hatte ein Bundesgericht in Tyler (Texas) festgestellt, dass das XML-Tagging in Word 2003 und 2007 gegen das Patent von i4i verstößt, und Microsoft zu einer Geldstrafe von 200 Millionen Dollar verurteilt. Das gestrige Urteil des US District Court for the Eastern District of Texas verpflichtet Microsoft, wegen willentlichen Verstoßes gegen den älteren Gerichtsentscheid weitere 40 Millionen Dollar zu zahlen – plus 37 Millionen an aufgelaufenen Zinsen. Die Anordnung gewährt Microsoft 60 Tage zur Umsetzung. Sie untersagt es dem Konzern, besagte Word-Varianten zu testen, zu demonstrieren oder zu vermarkten.

Erst vergangenen Freitag hatte Microsoft selbst ein Patent für den Einsatz von XML in der Textverarbeitung zugesprochen bekommen. Dies wirkt rückblickend wie eine Maßnahme, um in Fällen wie dem vorliegenden mit einer Gegenklage reagieren zu können.

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