Fall Thomas-Rasset: Anwälte beantragen neue Verhandlung

Der Schuldspruch gegen die Kazaa-Nutzerin über 1,92 Millionen Dollar verstößt angeblich gegen die Verfassung. Das Gericht soll den Schadenersatz nun auf maximal 18.000 Dollar reduzieren.

Die Anwälte der zu 1,92 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilten Kazaa-Nutzerin Jammie Thomas-Rasset haben eine neue Verhandlung beantragt. Alternativ soll der zuständige Richter das Urteil der Geschworenen abändern und den Schadenersatz auf maximal 18.000 Dollar reduzieren.

„Ein solches Urteil ist in grober Weise überhöht“, schreiben die Anwälte Joe Sibley und Kiwi Camara in ihrem Antrag. Die Entscheidung der Jury sei unvereinbar mit der in der US-Verfassung garantierten Rechtsstaatlichkeit. Zudem zeige das Urteil, dass das Urheberrecht bei der Ermittlung einer Schadenshöhe nicht zwischen gewerblichen Urheberrechtsverletzern, die einen Profit erzielen wollten, und Privatpersonen unterscheide, die keine komerziellen Ziele verfolgten.

Mitte Juni hatte ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Minnesota Jammie Thomas-Rasset für schuldig befunden, 24 urheberrechtlich geschützte Lieder vorsätzlich über die Tauschbörse Kazaa verteilt zu haben. Die Geschworenen sprachen dem US-Musikverband RIAA 80.000 Dollar Schadenersatz je Song zu.

In der vergangenen Woche hatte Thomas-Rasset noch ein Vergleichsangebot der RIAA ablehnt. Ihren Anwälten zufolge sei sie an keinem Deal interessiert, der ein Schuldeingeständnis oder die Zahlung einer Entschädigung voraussetze.

Themenseiten: Gerichtsurteil, Internet, Tauschbörse, Urheberrecht

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Fall Thomas-Rasset: Anwälte beantragen neue Verhandlung

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *