IBM scheitert mit Klage gegen früheren Vizepräsidenten

Ein US-Bezirksgericht lehnt die Erteilung einer einstweiligen Verfügung gegen David Johnson ab. IBM zufolge verstößt er mit seinem Wechsel zu Dell gegen einen vereinbarten Konkurrenzausschluss. Laut Johnson ist die Vereinbarung ungültig.

Ein US-Bezirksgericht hat am Freitag IBMs Antrag auf Erteilung einer einstweiligen Verfügung gegen den früheren Manager des Unternehmens David Johnson abgelehnt. Das berichtet das Wall Street Journal (WSJ). IBM wollte damit verhindern, dass der frühere Vizepräsident für Fusionen und Übernahmen zu Dell wechselt.

IBM wirft Johnson vor, mit der Anstellung bei einem Mitbewerber gegen seinen früheren Arbeitsvertrag zu verstoßen. Das Unternehmen kündigte an, gegen die Entscheidung von Richter Stephen Robinson Berufung einzulegen. Da Johnson über Insider-Wissen verfüge, sei der Schaden, der IBM durch den Wechsel des Managers zu Dell entstehe entschieden größer, als Johnsons Schaden, wenn er einer Beschäftigung bei Dell nicht nachgehen könne.

Nach Angaben des Unternehmens hat Johnson 2005 eine Vereinbarung über einen Konkurrenzausschluss unterzeichnet. Johnson behauptet dem Bericht des WSJ zufolge, er habe eine Unterschrift nur geleistet, um weiterhin finanzielle Zuschläge zu erhalten. Außerdem habe er das Abkommen an einer falschen Stelle unterzeichnet, weswegen es nicht rechtsgültig sei. Eine neue Ausfertigung habe er nie unterschrieben.

Gerichtsunterlagen zufolge arbeitet Johnson schon bei Dell, aber nicht im Bereich Fusionen und Übernahmen. Seine Tätigkeit sei darauf beschränkt, den Geschäftsbetrieb des Unternehmens sowie die Strategien, Produkte, Arbeitsabläufe und Mitarbeiter kennenzulernen.

Themenseiten: Business, Dell, Gerichtsurteil, IBM, IT-Jobs

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