US-Justiz nimmt Mac-Klon-Prozess wieder auf

Apple muss im Fall einer Niederlage Psystars auf eine Schadenersatzforderung verzichten. Ihm geht es nach eigenen Angaben nur um eine endgültige Entscheidung. Der nächste Verhandlungstermin ist für November angesetzt.

Ein Insolvenzgericht in Florida hat entschieden, dass das Verfahren gegen den Mac-Klon-Hersteller Psystar fortgeführt wird. Der Prozess war vorübergehend ausgesetzt worden, nachdem das Unternehmen im Mai Gläubigerschutz beantragt hatte.

Der Richter hat zur Auflage gemacht, dass Apple im Fall einer gerichtlichen Niederlage Psystars darauf verzichtet, einen vom Gericht festgesetzten Schadenersatz einzufordern. Der Mac-Hersteller hatte Anfang Juni die Fortführung des Prozesses beantragt. Apple geht es nach eignen Angaben vorrangig um eine Entscheidung in dem Verfahren und nicht um eine Entschädigung.

Der Rechtsstreit zwischen Apple und Psystar wegen Vertriebs von Mac-Nachbauten dauert seit Juli 2008 an. Apple besteht auf der Gültigkeit des Lizenzabkommens von Mac OS X (PDF), das die Installation des Betriebssystems auf Apple-Hardware vorschreibt. Der nächste Verhandlungstermin ist für November angesetzt.

Sollte Apple ein Urteil zu seinen Gunsten erreichen, könnte es weitere Prozesse gegen Anbieter von Mac-Nachbauten führen. In Deutschland bietet HyperMegaNet UG unter der Bezeichnung PearC Standard-PCs mit vorinstalliertem Mac OS X an, in Russland das Unternehmen RussianMac. Der US-Anbieter Quo Computer hat Ende Mai in Los Angeles das erste Einzelhandelsgeschäft für Mac-Klone eröffnet.

Themenseiten: Apple, Gerichtsurteil, Hardware, macOS

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