Bundesrat segnet Gesetz gegen unerwünschte Telefonwerbung ab

Die Neuregelung sieht bei Verstößen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. Firmen dürfen nicht mehr mit unterdrückter Nummer anrufen. Langfristige Verträge müssen schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.

Der Bundesrat hat heute den im März vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf (PDF) zur „Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ bestätigt. Damit kann die Neuregelung, die für unerlaubte Werbeanrufe ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vorsieht, in Kraft treten.

Firmen dürfen künftig nicht mehr mit unterdrückter Telefonnummer anrufen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht soll nun auch bei Verträgen über Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotterien gelten, wenn diese telefonisch abgeschlossen wurden. Langfristige Verträge – etwa ein Wechsel des Telefonvertrags – werden künftig erst gültig, wenn der Kunde den Wechsel schriftlich oder per E-Mail bestätigt.

Bei Services, die direkt per Telefon oder Fax erbracht werden, beispielsweise Auskunftsdienste, soll es kein Widerrufsrecht geben. Diesen Passus hatte der Bundestag neu in den Gesetzentwurf aufgenommen.

Bereits jetzt hat Deutschland mit die strengsten Gesetze zur Telefonwerbung in Europa. Es gilt die sogenannte „Opt-in“-Regelung, die Telefonmarketing nur erlaubt, wenn der Angerufene zuvor eingewilligt hat. Überraschende Anrufe zur Neukundenwerbung, so genannte „Cold Calls„, sind verboten. In vielen anderen Ländern gilt eine „Opt-out“-Regelung – dort muss der Kunde Anrufe explizit ablehnen.

Themenseiten: Telekommunikation

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

3 Kommentare zu Bundesrat segnet Gesetz gegen unerwünschte Telefonwerbung ab

Kommentar hinzufügen
  • Am 15. Mai 2009 um 13:15 von uribw

    unerwünschte Telefonwerbung
    die Frage stellt sich doch, wie kann man dem entgegnen wenn der Telefon – Terror weitergeht. Wie und womit kann man bei einem unterdrückten Anruf tätig werden.
    Bei meinem letzten Telefonerlebnis wies ich den Anrufer darauf hin, dieser legte nun einfach auf.
    Wie funktionier eine Verfolgung ???

    Bin für tips sehr dankbar !!!!

    Uribw

    • Am 15. Mai 2009 um 13:31 von Pfutzi

      AW: unerwünschte Telefonwerbung
      gar nicht.
      Du solltest vielleicht sorgfältiger mit der Veröffentlichung deiner "normalen" Rufnummer umgehen …

  • Am 15. Mai 2009 um 13:29 von Pfutzi

    Anrufe aus dem Ausland
    Und was ist, wenn die Anrufe aus dem Ausland erfolgen ?
    Dieses Gesetz greift doch nur bei Anrufen innerhalb Deutschlands…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *