EU erlässt Datenschutzrichtlinie für RFID

Für die Umsetzung haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit. Ein einheitliches Logo soll mit Funkchips ausgestattete Produkte kennzeichnen. Zudem müssen RFID-Chips vor dem Verlassen eines Geschäfts deaktiviert werden.

Die Europäische Kommission hat eine Richtlinie zum Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern erlassen, die mit RFID-Technik ausgestattete Produkte kaufen. Ein einheitliches Logo soll künftig Waren mit RFID-Chips kennzeichnen. Zudem fordert die Kommission, die Chips noch im Geschäft automatisch zu deaktivieren.

Ausnahmen wollen die Verbraucherschützer nur dann zulassen, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht, oder um unnötige Belastungen für Einzelhändler zu vermeiden. In diesem Fall soll zuvor die Beeinträchtigung der Privatsphäre durch RFID untersucht werden.

„Wenn es um personenbezogene Daten geht, müssen die europäischen Verbraucher die Gewissheit haben, dass ihre Privatsphäre auch in einem sich verändernden technischen Umfeld geschützt bleibt“, erklärte die für Informationsgesellschaft und Medien zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding. Nur so könne der wirtschaftliche Erfolg der RFID-Technik gewährleistet werden. Reding schätzt, dass Europas Anteil am globalen RFID-Chipmarkt in den nächsten acht Jahren auf 35 Prozent steigen wird.

„Ziel ist es, gleiche Ausgangsbedingungen für die europäische Wirtschaft zu schaffen“, heißt es in einer Erklärung der EU-Kommission. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.

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